Sauerländer Bürgerliste Arnsberg (SBL) lädt zu öffentlichem Treffen ein

Die Sauerländer Bürgerliste Arnsberg (SBL) lädt für Dienstag, den 11.06.2024, um 19.30 Uhr, Gaststätte „Zum alten Schloß“, Schloßstr. 21, in Arnsberg zu einem öffentlichen Treffen ein.  

(Pressemitteilung SBL Arnsberg)

Gerd Stüttgen, Ratsmitglied der SBL, wird aus dem Rat und den Ausschüssen berichten. Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der SBL im HSK, berichtet aktuell über die Kreispolitik. Weiterhin sollen der Sachstand der gestellten Anträge sowie die nächsten politischen Aktionen und Anträge beraten werden. Auch der Wahlkampf 2025 wirft seine Schatten bereits voraus. Selbstverständlich können auch andere Themen besprochen werden.

Gäste sind ganz herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die SBL in Arnsberg freut sich auf eine rege Diskussion.

“Ein Desaster”, “wenn sich so viele Pannen” häufen.

Die Haushaltsrede von SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos am 10. Dezember 2021

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Mitglieder des Kreistags,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer!

Sehr gerne würde ich auch die Zuschauer im Stream begrüßen, aber so weit sind wir leider noch nicht. Aber nachdem gestern im Rat der Stadt Arnsberg fast alle Fraktionen für Streaming gestimmt haben, außer der CDU und einer davon abhängigen Fraktion, was natürlich nur für Arnsberg gilt, haben wir die Hoffnung, dass wir bei der nächsten Haushaltsrede hier auch die Kolleginnen und Kollegen und Interessierten im Stream begrüßen können.

Das als Vorrede. Wir stehen vor vielen Herausforderungen. Viele sind eben schon beschrieben worden von den Vorrednern, angefangen vom Klima, über die damit zusammenhängende Notwendigkeit der Verkehrswende, über Corona, über steigende Energiepreise und manches Andere, was uns insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den nächsten Wochen und Jahren herausfordern wird…

Der Kreis unterscheidet sich von den Kommunen dadurch, dass er finanziell immer relativ gut dasteht, denn er nimmt sich bei den Kommunen das Geld was er braucht. Die letzte kreiseigene Steuer, die Jagdsteuer, hat die damalige CDU-Regierung vor ungefähr acht oder zehn Jahren abgeschafft. Seitdem lebt der Kreis nur von den Kommunen, und da der Kreis das alleine entscheiden kann, hat er viele Möglichkeiten. Da die Bürgermeister, nachdem sie in den letzten Jahren immer schon sehr zurückhaltend waren, sich dieses Jahr überhaupt nicht getraut haben, irgendeine Stellungnahme abzugeben, ist es besonders einfach. Denn egal was man macht, es widerspricht nicht dem was die Bürgermeister geäußert haben, weil sie nichts geäußert haben. Schade drum, aber das macht’s für den Kreis noch einfacher. Das sollte man nicht ausnutzen, man sollte sich über einiges noch mehr Gedanken machen…

Herr Landrat, Sie haben uns eben aufgefordert, auch über den Landrat und die Kreisverwaltung zu reden. Das tun wir heute gerne, im einem wie im anderen Fall… Denn es gibt viele Dinge, die gut gelaufen sind im letzten Jahr, siehe die eben schon mal angesprochenen digitalen Bauanträge, was ein hervorragender Fortschritt ist, und alles was mit Breitband zusammenhängt. Und dazu gehört – und damit unterscheide ich mich vom Namensvetter Brüggemann – auch der Rettungsdienstbedarfsplan. Im Gegensatz zu den Vorgängerversionen wurde hier gute Arbeit geleistet. Es wurde wirklich fachlich gearbeitet, und letztlich, Kollege Brüggemann, geht es um den Konflikt zwischen – mein Eindruck – politischem Opportunismus, ich sagte ich mache es heute etwas direkter, und Fachlichkeit. Jeder der dabei war hat mitbekommen, dass auch aufgrund unserer Initiative in der Sitzung des GSA die Mitarbeiter danach befragt wurden, die ganz klar sagten: Das was gemacht wird, ist vernünftig, das Verhältnis von zwei Rettungswachen auf einen Notarztstandort mit Veränderung der Standorte das hilft wirklich, unser Problem zu lösen, die Hilfsfristen zu verkürzen und damit die Anforderungen einzuhalten.

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Wenn dem Landrat das Abstimmungsergebnis nicht gefällt …

Ein “Leerstück” in Sachen Demokratie gab es in der Kreistagssitzung am Freitag, dem  20. Oktober, zu beobachten.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es ging um die Vorschläge für die Besetzung des Aufsichtsrates der KEB Holding AG, also einer Kommunalen Energiebeteiligungsgesellschaft. Die KEB koordiniert die Interessen von Kommunen, die RWE-Aktien besitzen. Es gäbe reichlich Anlaß für einen personellen Wechsel in diesem Gremium, denn die gescheiterte Anlagepolitik mit den RWE-Aktien hat dem HSK seit 2008 direkt und indirekt Wertberichtigungen von etwa 430 Mio Euro nach unten eingebracht, also einen Verzehr fast aller finanziellen Reserven.

Von den Kreistagsmitgliedern des HSK war in der Sitzung über die Neubesetzung von drei Sitzen im Aufsichtsrat der KEB Holding AG zu entscheiden, für die der Hochsauerlandkreis ein Vorschlagsrecht hat. Für diese Wahl waren drei Vorschlagslisten eingereicht worden: Von der CDU-Fraktion mit zwei vorgeschlagenen Bewerbern, von der SPD-Fraktion mit ebenfalls zwei vorgeschlagenen Bewerbern und von der Fraktion B90/Die Grünen mit einem vorgeschlagenen Bewerber. CDU und SPD schlugen die bisherigen Gremienmitglieder vor.

Gemäß § 35 Kreisordnung NRW konnte somit jedes Kreistagsmitglied für eine der drei Listen seine Stimme abgeben. Denn wie auch sonst bei Wahlen mit mehreren Vorschlagslisten üblich, hat jede(r) Wählerin genau eine Stimme.

Dieses Verfahren der Listenwahl bei der Besetzung von Gremien ist den Kreistagsmitgliedern eingehend bekannt, denn seit der Konstituierung des Kreistags für die laufende Wahlperiode wurden derartige Wahlen schon oft durchgeführt. Auch in der speziell für diesen Punkt von der Kreisverwaltung erstellten Drucksache 9/722 (unter “4. Wahlverfahren”) wird eindeutig ausgeführt: “Nach § 35 Abs. 3 KrO NRW kann die Wahl durch einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erfolgen.

Da kein einheitlicher Wahlvorschlag, sondern drei Vorschlagslisten eingereicht wurden, musste zwangsläufig die Verhältniswahl zur Anwendung kommen. Dies musste zumindest aufgrund der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage jedem Kreistagsmitglied klar sein.

Und da kein Kreistagsmitglied eine geheime Wahl beantragt hatte, wurde gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags die Wahl durch durch Handheben durchgeführt, und die abgegebenen Stimmen wurden exakt ausgezählt. Zunächst rief der Landat den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion auf und fragte, wer für diesen Wahlvorschlag stimme. Nach der Auszählung der Stimmen durch die Kreisverwaltung erhob sich gegen die Feststellung des Vorsitzenden, dass 39 Kreistagsmitglieder für den Listenvorschlag der CDU ihre Stimme abgaben, kein Widerspruch. Wie schon oft im HSK, hatten offenbar zahlreiche Mitglieder der SPD-Fraktion quasi automatisch für den Vorschlag der CDU gestimmt…

Erst als der Landrat anschließend über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion abstimmen ließ und sich dabei herausstellte, dass nun nur noch diejenigen Kreistagsmitglieder, die nicht bereits ihre Stimme abgegeben hatten, abstimmungsberechtigt waren, gab es beim Vorsitzenden und bei einigen Kreistagsmitgliedern der SPD Unzufriedenheit mit dem Ergebnis der ersten Abstimmung. Aufgrund dieser Unzufriedenheit ließ der Vorsitzende – trotz Protesten aus mehreren Kreistagsfraktionen – erneut über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen, für den dieses Mal nur 27 Stimmen gezählt wurden. Für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion wurden anschließend 14 Stimmen gezählt, für den dritten Wahlvorschlag 9 Stimmen, also alle Stimmen von Grünen, SBL, Linken und Piraten.

Es bestand aber keinerlei Anlass zur Wiederholung der ordnungsgemäß durchgeführten und abgeschlossenen ersten Abstimmung über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, denn das wäre nur zulässig, wenn ein Kreistagsmitglied die Auszählung angezweifelt hätte. Das war nicht der Fall. Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer Abstimmung oder Desorientierung einiger Kreistagsmitglieder stellen keine Gründe für eine Abstimmungswiederholung dar!

Der Landrat als Vorsitzender des Kreistags hat daher zu Unrecht die Abstimmung über die Vorschlagsliste der CDU-Fraktion wiederholen lassen. Diese Wiederholung hatte Konsequenzen für die Wahlergebnisse der beiden anderen Listen, insbesondere für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, weil nun einige Mitglieder der SPD-Fraktion, die zunächst für den Vorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt hatten, ihre Stimmen für den Vorschlag der eigenen Fraktion abgeben konnten. Sonst wäre kein Kandidat von der Liste der SPD gewählt worden, sondern 2 von der CDU vorgeschlagene Bewerber und der Kandidat der Grünen.

SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos hat den Landrat mittlerweile schriftlich aufgefordert, diesen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit zu beanstanden.

Presserklärung der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis: Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK. Unsicheres Konstrukt zusammengebrochen.

WordleRWEAktien20160218Zum Ausfall der RWE-Dividende erklärt Reinhard Loos, Vorsitzender der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis:

Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK

(Der Artikel ist heute in ähnlicher Form auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gestern hat der Vorstand der RWE bekannt gegeben, dass der Hauptversammlung am 20. April 2016 vorgeschlagen werden soll, keine Dividende zu zahlen. Wirklich überraschend kommt dies nicht.

Mit dieser Ankündigung ist die Anlagepolitik der Mehrheit im Kreistag und des Landrats des Hochsauerlandkreises endgültig gescheitert. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Der HSK besitzt – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. In der Eröffnungsbilanz des Kreises waren die Aktien im Jahr 2008 noch mit einem Kurswert von mehr als 86 Euro bewertet. Kurz darauf erfolgte eine Korrektur, was eine Reduzierung der „Ausgleichsrücklage“ des Kreises um etwa 24 Mio Euro zur Folge hatte. Vor zwei Jahren musste der Kreistag wegen des sinkenden RWE-Aktienkurses eine weitere Abwertung des Vermögens beschließen, um 267 Mio Euro.

Nun ist der Aktienkurs auf nur noch etwa 10 Euro gesunken. Es ergibt sich daraus ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von mehr als 110 Mio Euro nach unten.

Im Sommer 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags sogar noch den Nachkauf von weiteren RWE-Aktien im Wert von etwa 30 Mio Euro – als „strategische Anlage“ und gegen den Widerstand der SBL-Fraktion, die gegen diesen Beschluss sogar geklagt hatte. Diese „Strategie“ von Kreistagsmehrheit und Landrat ist nun komplett gescheitert, und das war absehbar. Es war unverantwortlich, in so großem Maße Kapital nur beim Energiekonzern RWE einzusetzen. Die Unternehmenspolitik der RWE war nie zukunftsträchtig. Andere Kommunen (wie z.B. Düsseldorf) haben sich bereits vor einigen Jahren – und damit rechtzeitig – von den RWE-Aktien getrennt.

Was bleibt dem HSK:

eine Reduzierung des Vermögens des HSK um den unvorstellbaren Betrag von über 400 Mio. Euro, und der völlige Ausfall der Dividendeneinnahmen.

Bezahlen müssen dafür letztlich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im HSK. Denn die Einnahmen aus den Aktien dienten früher der Mitfinanzierung der Busbetriebsgesellschaft RLG und der Schul- und Bildungseinrichtungen des Kreises. Dieses unsichere Konstrukt ist nun zusammengebrochen, und gleichzeitig sind die finanziellen Reserven des Hochsauerlandkreises sehr drastisch geschrumpft.

Meschede, 18.02.2016

Rodel WM 2019/2020 in Winterberg?- SBL-Fraktion stellt Antrag, die Entscheidung zurückzustellen

Bobbahn Winterberg
Der Bob- und Rodelsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und Verluste. (archivfoto: zoom)

Winterberg möchte 2019 oder 2020 die Rodel-WM ausrichten. Zuständig dafür ist die vom HSK und der Stadt Winterberg getragene Bobbahngesellschaft “ESZW GmbH”.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Ist die Ausrichtung einer Rodel-WM eine gute Idee oder eher eine (zu) teure? Bedeutet das Erfolg auf der einen Seite (z.B. für die Gastronomie und die Hotels in Winterberg) aber Kosten auf der anderen Seite (z.B. für den Hochsauerlandkreis und für die anderen Städte und Gemeinden im HSK)?

Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), stellte am 03.06.2015 zur Drucksache 9/266 für die Kreistagssitzung am 19.06.2015 folgenden Änderungsantrag:

Änderungsantrag zur Drucksache 9/266
“Bewerbung zur Ausrichtung der Rodel WM 2019 oder 2020?

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

zum Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung in der Drucksache 9/266 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus sowie der Kreisausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt, dass die Entscheidung über die Bewerbung für die Rodel-WM zurückgestellt wird, bis die folgenden Unterlagen vorliegen und im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Touristik sowie im Kreistag beraten worden sind:

  • aktuelles Entschuldungs-Konzept für die Bobbahn bzw. ESZW GmbH;
  • Ergebnisrechnung der ESZW GmbH für das Jahr 2014;
  • vorläufige finanzielle Ergebnisrechnung der Bob-WM 2015;
  • überarbeiteter Wirtschaftsplan 2015 der ESZW GmbH mit allen absehbaren
    weiteren Investitionen an der Bobbahn.

Begründung und Erläuterung:

Die Entscheidung über die Bewerbung für die Rodel-WM sollte erst dann getroffen werden, wenn die aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten für die vorliegen und besprochen worden sind.

Betriebsverlust der ESZW GmbH (Bobbahn Winterberg) im Jahr 2013 höher als erwartet. Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro überschritten. Mangelhafte Unterrichtung des Kreistages?

Bobbahn Winterberg
Der Bobsport in Winterberg verursacht hohe Kosten und Verluste. (archivfoto: zoom)

Meschede. In einem Schreiben vom 29. Juli 2014 (gestern) wirft der Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste Reinhard Loos dem Landrat und den Vertretern des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH (Bobbahn) mangelhafte Unterrichtung über erhöhte Betriebsverluste vor.

(Disclaimer: Reinhard Loos ist SBL-Kreistagsmitglied und Autor dieses Blogs.)

Der Verlust der ESZW GmbH überstiege, so Loos, den am 22.02.2013 mit dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2013 vom Kreistag beschlossenen und aus Betriebskostenzuschüssen der beiden Gesellschafter abzudeckenden Fehlbetrag um mehr als 165.000 Euro.

Noch in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 sei im Rahmen der Beratung des Wirtschaftsplanes 2014 eine Hochrechnung für das Jahr 2013 vorgestellt worden, die von einer Erhöhung des geplanten Fehlbetrages um lediglich 30.000 Euro auf 746.000 Euro ausgegangen wäre.

Loos wörtlich:

Gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW hat der Landrat den Kreistag „über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten“. Und gemäß § 113 Abs. 5 GemO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW haben die Vertreter des Kreistags in der Gesellschafterversammlung der ESZW GmbH den Kreistag „über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.“

Die Gesellschafterversammlung tagte bereits vor der
letzten Sitzung des Kreistags, so dass es möglich gewesen wäre, den Kreistag bereits in seiner konstituierenden Sitzung über diese drastische Erhöhung des Fehlbetrages der ESZW GmbH zu unterrichten. Dies ist bedauerlicherweise weder in der Kreistagssitzung noch anschließend auf anderem Wege geschehen.

Sowohl der Landrat als auch die vom Kreistag gewählten Mitglieder der Gesellschafterversammlung haben daher ihre gesetzlich festgelegten Aufgaben nicht erfüllt. Unsere Fraktion wurde über das sehr ungünstige finanzielle Ergebnis 2013 der ESZW GmbH erst durch die sehr allgemeine Veröffentlichung im Amtsblatt in Kenntnis gesetzt.

Die SBL-Fraktion fordert vom Landrat, die Unterrichtung des Kreistags unverzüglich und umfassend nachzuholen. Er solle weiterhin die Entwicklung der einzelnen Positionen des Wirtschaftsplanes, die Verschuldung der ESZW zum 31.12.2013 sowie zum jetzigen Zeitpunkt und die Entwicklung der „Kapitalrücklage“ detailliert darstellen.

Außerdem werde die SBL-Fraktion für die nächste Kreistagssitzung einen Tagesordnungspunkt zur finanziellen Situation der ESZW GmbH beantragen, der aber ihrer Meinung nach die vorherige Information des Kreistages nicht überflüssig mache.

Das Thema Bobbahn in den Haushaltsreden von Pieper (CDU) und Koch (SPD) und eine Einlassung von Reinhard Loos (SBL).

Bobbahn Winterberg
Die Debatte um die Winterberger Bobbahn nimmt Fahrt auf. (foto: zoom)

Winterberg. Die Fraktionsvorsitzenden Andreas Pieper (CDU) und Harald Koch (SPD) hatten am Mittwoch, dem 15. Januar 2014, in ihren Haushaltsreden unter anderem auch das Thema „Kosten des Bobbahn“ angesprochen. Ende Januar hat die Westfalenpost die Reden aufgegriffen. Auch der Kreistagsabgeordnete und langjährige Finanzierungskritiker Reinhard Loos (SBL) äußerte sich daraufhin zum Thema „Bobbahn“.

Wir dokumentieren die beiden Passagen der Haushaltreden und am Ende die Einlassungen von Reinhard Loos im Wortlaut.

Andreas Pieper (CDU):

Zensus und demographische Entwicklung lassen die Pro-Kopf Verschuldung [der Stadt Winterberg] von 2010 bis 2014 um 2,33 % auf 3.831,34 € ansteigen. Ein zusätzlicher Wermutstropfen liegt in der bisher noch wenig beachteten Verschuldung der Bobbahn mit geplanten 2.635.000 €. Da ist die Stadt mit 50%, also 1.318.500 € voll dabei.

Insgesamt eine Bürde für künftige Generationen.

Die Differenz zwischen Input und Output bei der Bobbahn GmbH driftet in den letzten Jahren zunehmend auseinander.

Von 2012 mit 343.000 € steigt der Zuschuss eklatant an:

2013 auf 412.000 € das ist eine Steigerung von 20,1 %
2014 auf 483.758 € das ist eine Steigerung von noch einmal 17,4 %.

Von unserem Ziel, einmal einen Zuschussbedarf von nur noch 250.000,00 € zu erreichen, sind wir meilenweit entfernt. Bei der derzeitigen Finanzkonstellation Bund, Land, Kreis und Stadt ist nicht zu erwarten, dass wir mittelfristig diesen Vorsatz erreichen.

Gewiss hat die Bobbahn eine überragende Marketingbedeutung für den Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg, die Investitionen stärken unsere Region. Eine super Weltcup Veranstaltung am ersten Januarwochenende zeigte dies eindrucksvoll.

Es gibt aber ebenso sicher eine Grenze, bei der die vermuteten Marketing- und Imageeffekte nicht mehr mit dem finanziellen Aufwand für die Gesellschafter korrelieren. Nach der WM 2015 muss hier einmal grundsätzlich mit allen Beteiligten (Bund, Land, Kreis und Stadt) ein Zukunftskonzept erarbeitet werden.

Im Sachbericht zum Wirtschaftsplan ist das bereits angedeutet, allerdings eher vage dargestellt.

Spitzensport hat nicht nur eine Bedeutung für unsere Region. Auch Land und Bund müssen diese überregionale Sportstätte mehr unterstützen, wir sind damit überfordert.

Ein weiteres Problem mit den Großsportanlagen taucht jetzt leider mit der Finanzierung des Schanzenparks auf. Dass sich gerade der deutsche Skiverband aus der Finanzierungsgruppe mit seinem Betrag von 20.000 € verabschieden will, ist unverständlich. Fördert der Sportverband so die Jugendarbeit, um für die nächsten Vierschanzentourneen einmal wirkliche deutsche Adler, die auch fliegen können, über die Schanzentische zu schicken? Wir fordern den deutschen Skiverband auf, den Zuschuss, wie in den vergangenen Jahren beizubehalten.

Wir müssen bei Betrachtung der Situation bei der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg mit unseren kritischen Erwägungen allerdings auch konstatieren, dass ohne diese Einrichtungen die Sanierung des Bahnhofbereiches und der Bau der neuen 3fach Turnhalle am Gymnasium nicht möglich gewesen wäre.

Wir sprechen dem Bobclub Winterberg einen großen Dank dafür aus, dass es ihm gelungen ist, die Bob- und Skeletton WM 2015 nach Winterberg zu holen.

Unsere Sportstädten, aber auch das Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer in den Sportvereinen, die Erfolge der Sportler und Sportlerinnen im Nordischen- und Schlitten- sport, haben einen nicht unerheblichen Anteil an der Ernennung unseres Gymnasiums zur Sportschule NRW. Dies wird den Schulstandort Winterberg nachhaltig stärken. Insgesamt kann nur ein Zusammenspiel zwischen Stadt und Vereinen weitere Fördergelder zur Finanzierung der Sportstädten bei Land und Bund akquirieren.

Harald Koch (SPD):

Wir haben mit der WTW eine Gesellschaft geschaffen, die mittlerweile einen Haushalt von 3,2 Millionen € verwaltet und sachlich und personell erstklassig ausgestattet ist. Seit Jahren bewirtschaften wir Sportstätten, die den Namen Winterberg in die Welt tragen.

Wer am ersten Januarwochenende an der Bobbahn war konnte sehen, dass das sich ständig verbessernde Angebot auf großes Interesse stößt. Zumindest, wenn der Termin für die Weltcup Rennen einigermaßen passend liegt. Wer Sonntagabend dann die Tagesschau verfolgte sah Berichte über unsere Stadt zur besten Sendezeit. Natürlich kostet der Unterhalt der Sportstätten viel Geld das im Budget der WTW enthalten ist, aber es ist auch Werbung für unsere Stadt und unsere Wirtschaft, die weltweit wahrgenommen wird.

Die Investitionskosten unserer Sportstätten werden regelmäßig von Land und Bund unterstützt. Gleiches sollte aber auch für die Unterhaltskosten gelten.

Ziel eines Olympiastützpunktes ist doch Spitzensportler zu formen, die Land und Bund in der Welt repräsentieren. Hieran muss noch gearbeitet werden.

Reinhard Loos (SBL):

Späte Erkenntnisse

Jahrelang stand die Winterberger Bobbahn quasi unter “Artenschutz”: CDU und SPD lobten einträchtig den angeblich riesigen Werbeeffekt, und die Kosten wurden nicht näher betrachtet.

Doch nun scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. In der WP vom 31.01.2014 werden erstmals Winterberger Politiker zitiert, die sich Gedanken über die Kosten der Bobbahn machen. So heißt es dort unter der Überschrift „Winterberger Politik kritisiert Kostenspirale bei der Bobbahn“ im Text: „Allerdings verwies er auch auf eine Grenze, an der Marketing- und Image-Effekte nicht mehr mit dem finanziellen Aufwand korrelieren würden.“

Noch in der Haushaltsdebatte am 14.12.2013 im Kreistag hatte die SBL beantragt, dass ein Entschuldungskonzept für die Bobbahn vorgelegt werden soll. Der Antrag wurde nicht beschlossen, sondern verschoben. Inhaltliche Unterstützung gab es keine.

Über die Zahlen und Daten zur Bobbahn haben wir z.B. hier berichtet:

http://sbl-fraktion.de/?p=3798

Vielleicht ändern sich ja jetzt die Positionen der „großen“ Fraktionen im Kreistag …

Trotz Anschubs anhaltende Flaute beim Flughafen Paderborn/Lippstadt?

Ruhe vor dem Sturm? Flughafen Paderborn/Lippstadt inTurbulenzen? (archiv: camera)
Flughafen Paderborn/Lippstadt bald im Sinkflug? (archiv: camera)

Die negativen Nachrichten bzgl. der Regionalflughäfen Kassel-Calden und Paderborn/Lippstadt setzen sich fort. So startet in Kassel-Calden von Oktober 2013 bis Mai 2014 kein einziger Linienflug mehr.

Auch der Flughafen Paderborn/Lippstadt verzeichnete bereits in den letzten Jahren deutlich rückläufige Passagierzahlen. Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2013 fort: Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamtes hatte dieser Flughafen in den ersten 9 Monaten des vergangenen Jahres mit -10% in NRW den zweitstärksten Rückgang an Passagierzahlen, nach dem Flughafen Münster/Osnabrück (bei Greven) mit -17%.

Der Kreistag in Paderborn beschloss im Dezember 2013, im Kreishaushalt 2014 ca. 700.000 Euro anteilige Verlustabdeckung für den heimischen Regionalflughafen vorzusehen. Zusätzlich beschloss der Paderborner Kreistag noch eine “Anschubfinanzierung” in Höhe von 500.000 Euro. Damit ist absehbar, dass sich der von den Gesellschaftern zu tragende Verlust (einschließlich der „Anschubfinanzierung“) faktisch erheblich erhöht. Der Landkreis Paderborn ist mit einem Anteil von 56% Mehrheitsgesellschafter des Flughafens.

In den Flughafen Paderborn/Lippstadt sollen nach den uns bekannten Daten in den Jahren 2008 bis 2016 fast 30 Mio. Euro investiert werden, die von den Gesellschaftern, u.a. dem Hochsauerlandkreis, aufgebracht werden müssen.

In diesem Zusammenhang stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) diese Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

  • Wie haben sich die Passagierzahlen und die Zahl der Flugbewegungen in Paderborn/Lippstadt von 2004 bis 2013 entwickelt?
  • In welcher Höhe wurden in den Jahren 2004 bis 2013 für den Flughafen Paderborn/Lippstadt tatsächlich Investitionen getätigt und für welche wesentlichen Projekte? (Bitte um Nennung der Summe der jährlichen Investitionen insgesamt und die Anteile des Hochsauerlandkreises an der Finanzierung, sei es durch Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen, Verzicht auf Gewinnbeteiligung, erhöhte Verlustbeteiligung oder auf andere Art und Weise)
  • Wie hoch sind die Beträge, die nach aktuellem Stand für die Jahre 2014 bis 2016 für Investitionen zum Ausbau und zur Modernisierung und sowie für die Verlustabdeckung des Flughafens vorgesehen sind?
  • Wie hoch ist voraussichtlich der Anteil des HSK (in Zahlen und Prozenten)?
  • Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat der oben zitierte Beschluss des Kreistags Paderborn zur Verlustabdeckung des Flughafens Paderborn/Lippstadt für den Hochsauerlandkreis?
  • Beim Landkreis Gütersloh bestanden gegen das im Jahr 2011 beschlossene Investitions­programm und dessen Finanzierung erhebliche Bedenken. Gibt es bei einem oder mehreren der anderen Gesellschafter des Flughafens aktuell Überlegungen und Bestrebungen, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen oder sie einzuschränken? Wenn Ja, welche und beim wem? Welche Folgen würden sich daraus für den Hochsauerlandkreis ergeben?
  • Ist die von Ihnen im Oktober 2011 im Kreistag gegebene Zusicherung, dass der Verlust des Flughafens pro Jahr insgesamt nicht mehr als 1,5 Mio. Euro betragen würde, aus Ihrer Sicht noch realistisch?

Anmerkung: WDR 5 erkundigte sich Ende Dezember vergangenen Jahres beim Paderborner Flughafen-Chef Marc Cezanne nach den Passagierzahlen 2013. Cezanne schätzte sie auf 800.000. Vor einigen Jahren lagen die Fluggastzahlen mit 1,3 Mio. jährlich noch deutlich höher. Als Grund für das „Absacken“ nannte der Flughafen-Chef strukturelle Veränderungen bei den Airlines. Beispielsweise Lufthansa hätte damit begonnen, Ressourcen auf die großen Flughäfen zu konzentrieren.

Schöne Aussichten!

„Angemessene Unterkunftskosten“ = Musterschreiben, Auslegung und Drangsalierung?

In unserem BriefkastenMeschede. (sbl_pm) 44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Das ist das „Vermögen“, um das es hier geht:

44,50 Euro pro Monat sind für manche ein Klacks, für andere ein Vermögen. Bei Arbeitslosengeld II- Empfängern können „die paar Euros“ ausschlagegebend sein für das Lebensumfeld und Lebensqualität, Motivation und Gesundheit.

44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung des Jobcenters eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Sie erhielt die Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, sprich, sie muss umziehen. Widerspruch oder Klage gegen diese Schreiben seien nicht zulässig, wurde ihr auch gleich dazu mitgeteilt.

Die Anfrage:

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos hält diese Behauptung des Jobcenters für unzutreffend und richtete am 17.12.2013 einen Fragenkatalog zu dieser Problematik an den Landrat.

Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=3710

Das „ominöse Kostensenkungsschreiben“:

Eine Mitarbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ antwortete mit Schreiben vom 20.12.2013, das am 02.01.2014 per Mail bei der SBL einging, den örtlichen Jobcentern sei ein Musterschreiben „Aufforderung zur Kostensenkung“ ausgehändigt worden. Der Text des in der SBL-Anfrage angesprochenen Schreibens sei ihr nicht bekannt. Jedoch ginge sie davon aus, dass die Stadt Brilon ihr Musterschreiben genutzt habe, und sie beziehe sich nachfolgend auf dieses Musterschreiben.

Des Weiteren erklärt die Mitarbeiterin des HSK, Reinhard Loos‘ Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hinweises über die Unzulässigkeit der Widerspruchs- und Klageerhebung gegen solche Kostensenkungsaufforderungen seien unbegründet und zitiert dazu ein Urteil B7b AS 10/06 R des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006. Das Kostensenkungsschreiben sei demzufolge lediglich ein Hinweisschreiben, „jedoch kein der Bestandskraft zugänglicher, feststellender oder Leistungen für die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt.“ Das Musterschreiben erfülle somit die sozialgerichtlichen Anforderungen an ein solches Hinweisschreiben.

Wie soll ich diese Sätze nun deuten? Ist das besagte Hinweisschreiben zur Kostensenkung ein „Angst-mach-Schreiben“ und rechtlich vollkommen belanglos?

Antworten, auf die so manche Fragen offen bleiben.

Im Anschluss an diese Erläuterungen beantwortete die Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises die 7 von der Sauerländer Bürgerliste gestellten Fragen.

Wir fassen das aus unserer Sicht wichtigste hier zusammen:

„„Angemessene Unterkunftskosten“ = Musterschreiben, Auslegung und Drangsalierung?“ weiterlesen

Demographie-Check im HSK: keine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erwünscht?

In allen Fachausschüssen und in der Kreistagssitzung am Freitag dem 13.12.2013 steht die Drucksache 8/933 „Umsetzung des Demographiecheks“ auf der Tagesordnung. Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte am 22.11.2013 dazu einen Änderungsantrag.

(Crosspost: zuerst erschienen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste)

Reinhard Loos möchte mit seinem Antrag die von der Kreisverwaltung, ohne inhaltliche Beteiligung politischer Gremien, beschriebenen Ziele in einigen Aussagen ändern. Hier die von Loos zum Teil ergänzten bzw. geänderten Leitziele:

„3. Demographische Leitziele

Ziel 1: Beschäftigung sichern und neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, Mobilität für alle Bevölkerungsschichten sichern. (Wirtschaft; Verkehr; Tourismus)

Ziel 2: Ein bedarfsgerechtes, plurales und qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen entwickeln. (Soziales; Bildung; Familie und Jugend)

Ziel 3: Ein abwechslungsreiches Lebensumfeld schaffen, landschaftliche und naturräumliche Qualitäten erhalten, nachhaltige Lebensgrundlagen schützen, kulturelle Teilhabe für alle ermöglichen, erneuerbare Energien fördern und die überregionale Außendarstellung des Kreises verbessern. (Umwelt; Tourismus; Kultur; Land- und Forstwirtschaft; Energie und Klima)

Ziel 4: Diskriminierungsfreie, inklusive und plurale Unterstützungsangebote für alle Bevölkerungsgruppen sowie eine Willkommenskultur für Zuwanderer schaffen und ausweiten. (Soziales; Gesundheit; Integration)

Ziel 5: Selbstbestimmtes Wohnen und Leben von der Jugend bis ins hohe Alter (preiswerter Wohnraum, gesundes Wohnumfeld, soziale Infrastruktur, gute Verkehrsanbindung, Freizeitmöglichkeiten, umfassende medizinische und pflegerische Versorgung und Betreuung, partizipative kommunale Planungen, Gemeinwesenarbeit, zivilgesellschaftliches Engagement, altengerechte Wohnformen, Barrierefreiheit, Quartierskonzepte etc.) ermöglichen und fördern. (Soziales; Gesundheit; Bildung; Infrastruktur)“

Kreistagsmitglied Reinhard Loos erläutert seinen Änderungsantrag, dass zwar von der Kreisverwaltung die Ziele 1 und 2 (einschließlich des dort genannten Wirtschaftswachstums) wörtlich aus dem „Demografiekonzept der Stadt Potsdam“ übernommen wurden, andere wesentliche Ziele dieses Demografiekonzepts jedoch nicht. Dies betrifft vor allem Ziele im Hinblick auf eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, auf Teilhabe, Nachhaltigkeit Pluralität und aktive Förderung der Integration. …“