Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Minderheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.
In der Kreispolitik im HSK ist manches anders. Im Laufe der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.
SBL: “Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien
Liefert das Windrad auf der Anhöhe bei Einhaus „Ökostrom“ oder Strom aus regenerativen Energien? Die SBL hat sich schlau gemacht. (archivfoto: zoom)
Auf ihrer Website berichtet die Sauerländer Bürgerliste, dass auf der letzten Sitzung des Kreistags auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude angestanden hätte; darüber hinaus der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolge für drei Kalenderjahre. Daraus hätte sich sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto ergeben, in drei Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.
In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung erläutert:
Ca. 5000 statt der erforderlichen 8614 Unterschriften wurden gesammelt. Initiator*innen ziehen eine positive Bilanz.
Informationsblatt der Initiative zum Bürgerbegehren
Nach vier intensiven Wochen haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am gestrigen Abend dem Landrat des Hochsauerlandkreises fast 500 Unterschriftenlisten übergeben.
Die Initiator*innen und Unterstützer*innen des Bürgerbegehrens mit dem Stapel von 500 Unterschriftenlisten. (Pressefoto)
Leider konnte die erforderliche Zahl von Unterschriften in der kurzen Zeit nicht ganz erreicht werden. Dabei spielten auch die große Fläche des Hochsauerlandkreises eine Rolle und die Tatsache, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden des HSK relativ weit von der für den Nationalpark vorgesehenen Fläche entfernt ist.
In den Endspurt geht das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“. Am Montagabend (15. April) werden die gesammelten Unterschriften im Kreishaus in Meschede an den Landrat übergeben.
Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.
Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.
Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung des Antrags:
Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt ab sofort das Sammeln der Unterschriften.
Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.
Plakat/Flugblatt zum möglichen Bürgerbegehren „Einrichtung eines Nationalparks“
Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Der Kreistag wird sich erneut mit dem Thema Nationalpark befassen.
Landrat, CDU und FDP hatten mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 abgelehnt, dass sich der Hochsauerlandkreis darum bewirbt, auf Teilen des Arnsberger Wald einen Nationalpark einzurichten. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).
Am Lörmecke-Turm im Arnsberger Wald Ende 2020. Hier war mal sehr viel Wald. (archivfoto: zoom)
Eine der wichtigen Entscheidungen, die am Freitag (08.12.2023) im Kreistag anstanden, war eine Abstimmung zum Thema Nationalpark. Wie bereits berichtet(*), hat die aktuelle Landesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in NRW – neben dem Nationalpark Eifel – einen weiteren Nationalpark geben soll. Bisher gibt es in Deutschland insgesamt 16 Nationalparke, alle sind Erfolgsgeschichten. Sie haben sowohl für die Erhaltung von naturbelassenen Gebieten als auch für den Tourismus großen Nutzen.
Die NRW-Landesregierung hat sechs Gebiete definiert, die sich als Nationalpark eignen. Eines davon ist der Arnsberger Wald. Er liegt in den Kreisen HSK und Soest, im HSK in den Städten Arnsberg und Meschede. Dieser Nationalpark wäre etwa 7.500 ha groß und würde ausschließlich staatliche Flächen betreffen: privater Grund und Boden würde nur dann einbezogen, wenn die Eigentümer dies ausdrücklich wünschen.
Die Kreise in NRW sind nun aufgefordert, sich bei Interesse bis zum 31.03.2024 für den Nationalpark in ihrem Bereich zu bewerben. Wenn man vorher eine unverbindliche Interessenbekundung abgibt, bietet die Landesregierung ein umfangreiches Informationsprogramm: Erkundung im Nationalpark Eifel, Info-Veranstaltungen vor Ort im eigenen Kreis mit Experten, u.v.m., und das ohne Kosten für die Kreise.
Im Kreishaus in Meschede ging es nun darum, ob – wie von Landrat, CDU und FDP gewünscht – sofort die Ablehnung einer Bewerbung beschlossen wird oder ob zunächst die Informationsmöglichkeiten genutzt werden, um sich umfassend über Vor- und Nachteile zu informieren. Die Entscheidung über eine Bewerbung hätte dann in der nächsten Kreistagssitzung am 15.03.2024 erfolgen können. Schon vor der Sitzung hatte die SBL-Fraktion den Antrag gestellt, sich zunächst umfassend zu informieren; während der Kreistagssitzung beantragte dann auch die SPD-Fraktion, die endgültige Entscheidung zu verschieben.
Viele Naturschutzverbände, der SGV Soest, der SGV Arnsberg, die IHK, die Städte Arnsberg und Meschede sprachen sich deutlich dafür aus, zunächst vielfältige Informationen zu sammeln. Auch die Landrätin des Kreises Soest hatte für ihren Kreistag, der am 14.12.2023 tagt, eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten lassen. Doch all dies interessierte die Mehrheit im HSK-Kreistag überhaupt nicht. Ohne jede Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten beschloss der Kreistag mit 28 : 22 Stimmen die sofortige und endgültige Ablehnung jeder Bewerbung. Dies stieß bei vielen Verbänden auf völliges Unverständnis. Anscheinend haben Gruppen wie z.B. eine Lobby von Jägern hier einen sehr großen Einfluss, und bevor sich durch Informationsveranstaltungen möglicherweise ein anderes Bild hätte ergeben können, sollte das Thema schnell “erledigt” werden.
Auffällig dabei waren die vielen falschen Behauptungen wie z.B., dass auch Privatgrund betroffen sei, dass in einem Nationalpark überhaupt nicht gejagt werden dürfe, dass der heimische Holzmarkt erheblich gestört würde oder dass die IHK als Vertreterin der Wirtschaft den Nationalpark ablehnen würde. Aufschlussreich in diesem Zusammenhang war auch die Antwort des Landrats in der Einwohnerfragestunde auf die Frage eines BUND-Mitglieds, aus der sich ergab, dass ihn die Meinungen der beteiligten Städte überhaupt nicht interessieren, weil nur der Kreis zuständig wäre.
Es ist sehr schade, dass durch diese Ignoranz eine große Chance für die Region vergeben wurde. Wir brauchen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2025 im Kreistag eine andere Mehrheit – die (aktuell noch) der Block CDU/FDP hat.
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