Bei Wikipedia lesen wir über Sparkassen: „Eine Sparkasse ist ein Kreditinstitut mit der Aufgabe, der Bevölkerung Möglichkeiten zur sicheren und verzinslichen Geldanlage zu bieten und die örtlichen Kreditbedürfnisse zu befriedigen.
Die Erzielung von Gewinnen ist hierbei nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Das Geschäftsgebiet einer Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers, beispielsweise einer Gemeinde, eines Landkreises oder eines Zweckverbandes, begrenzt …
Sparkassen sind in Deutschland in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts. Träger öffentlich-rechtlicher Sparkassen sind kommunale Gebietskörperschaften, wie Städte, Gemeinden oder Landkreise oder ein kommunaler Sparkassenzweckverband als Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften. Oftmals deutet bereits der Name auf den kommunalen Träger hin, z. B. Stadtsparkasse, Kreissparkasse oder Bezirkssparkasse.
Rechtsgrundlagen für Gründung und Betrieb sind das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Sparkasse ihren Sitz hat, und eine vom Träger erlassene Satzung. Die Organe einer Sparkasse sind der Vorstand als geschäftsführendes Gremium und der Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium. In einigen Bundesländern ist weiterhin für bestimmte (in der Regel besonders hohe oder risikoreiche) Kreditentscheidungen ein Kreditausschuss zu bilden.“
In Winterberg ist nach Angaben der Stadt die „Sparkasse Hochsauerland“ Kreditgeberin des Oversum Projekts. Sie ist als Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Handelsregisternummer HR A 4228 beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen. Dort findet man auch den kompletten Namen des Kreditinstituts: „Sparkasse Hochsauerland – Zweckverbandssparkasse des Hochsauerlandkreises und der Städte Brilon, Hallenberg, Medebach, Olsberg, Winterberg und der Gemeinde Bestwig“.
Bei der Sparkasse Hochsauerland handelt es sich also um einen „kommunalen Sparkassenzweckverband als Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften“. Die Gebietskörperschaften sind augenscheinlich die Gemeinden Brilon, Hallenberg, Medebach, Olsberg, Winterberg und Bestwig.
Der Vorsitzende des Vorstands ist Peter Wagner, weitere Mitglieder sind Ulrich Dolle, Konrad Lenze (stellvertretendes Vorstandsmitglied). Seit einer Satzungsänderung von 2010 wird Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Welche Winterberger Mitglieder sind nun in den Sparkassen-Gremien vertreten?***
Aus dem Prüfbericht zum Haushalt 2011 der Stadt Winterberg mit den Pflichtangaben nach § 95 Gemeindeordnung(GO) NRW geht aus Anlage 2 Blatt 12 hervor, dass Bürgermeister Werner Eickler Verbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes ist.
Mitglieder der Verbandsversammlung sind: Bastian Östreich, Gisela Quick, Meinolf Ittermann, Christof Padberg, Joachim Reuter, Harald Koch, Fritz Kelm und Bernd Kräling.
Mitglieder im Verwaltungsrat sind: Meinolf Ittermann und Fritz Kelm.
Mitglied des Kreditausschusses ist: Meinolf Ittermann.
Der letztgenannte Kreditausschuss wird, wie oben erwähnt, für bestimmte (in der Regel besonders hohe oder risikoreiche) Kreditentscheidungen gebildet. Ist er für die Kreditentscheidungen des Oversum-Projekts zusammengetreten?
Die beteiligten Personen wären dann möglicherweise über die finanziellen Hintergründe des Oversum Projekts informiert.
Ein paar Spekulationen:
Es könnte sich herausstellen, dass das Oversum Projekt die Stadt Winterberg nicht nur 4,5 Millionen Euro Anschub-Investition kostet, sondern dazu auch die als „Miete“ für die Nutzung des Schwimmbades und des Konferenzsaals über einen Zeitraum von 30 Jahren jährlich zu entrichtenden 600.000 – 700.000 Euro „Betriebsausgaben“.
Zusammen gezählt ergäbe diese „Miete“: 18 – 21 Mio + X (Beraterhonorare, Gerichtskosten, Nachbesserungen, Inflationsausgleich, unbekannte Zinssätze(?) …). Dazu kämen dann noch die „normalen“ Betriebsausgaben. Insgesamt also mindestens 22,5 Mio. Euro. Das Maximum ist nicht bekannt.
Genau die benannten Betriebsausgaben/Mieten waren ja nach Angaben des Betreibers aquasphere der Streitpunkt mit der Stadt Winterberg. Die aquaspere war der Meinung, dass es sich bei den jährlichen 600.000 bis 700.000 Euro um eine Kaltmiete handele. Die variablen Betriebsausgaben kämen dann noch oben drauf.
In vielen PPP-Projekten sind diese „Mieten“ bzw. „Betriebsausgaben“ versteckte Investitionsmittel. Mit Hilfe der Stückelung über 30 Jahre unterlaufen die Städte und Gemeinden eine Kreditsperre und „tricksen“ gewissermaßen die Kommunalaufsicht aus.
Wer bezahlt denn nun die 25 Mio. + X Euro? Die Banken leben auch nicht von Luft und Liebe, sondern haben Forderungen in dieser Höhe. Das Oversum steht als Gebäude und muss abbezahlt werden. Das weiß jeder Hausbauer, der seine Wohnstatt nicht komplett beim Bau aus Eigenmitteln bezahlt hat. Es bleiben die Forderungen der kreditgebenden Bank, die er über einen vereinbarten Zeitraum mit Zins und Zinseszins zu bedienen hat.
Im Normalfall eines PPP Vertrags zahlt die Kommune gewissermaßen über den Investor (Betreiber) als Mittelsmann die Kreditschulden ab. Was passiert, wenn der Betreiber pleite geht? Guckt dann die Bank dumm aus der Wäsche? Im PPP-Normalfall nicht, da die Stadt dann als Bürge (wird vertraglich geregelt) in die Fußstapfen des Investors tritt und zum Direktschuldner avanciert.
Das würde also bedeuten, dass die Stadt Winterberg in letzter Instanz, die aus dem Oversum-Projekt entstandenen Forderungen zu bedienen hätte.
Diese Forderungen könnten bei Fortfaitierung mit Einredeverzicht schon längs auf dem Kapitalmarkt weiter verkauft worden sein. Papiere dieser Art sind begehrt, da die Städte als Schuldner am Ende (fast) immer zahlen (müssen).
*** sämtliche Angaben aus öffentlichen Behördenpapieren