Die Sommerpause dauert noch ein bisschen länger …

Morgens durch den Wald, kurz vor dem großen Regen. (foto: zoom)
Morgens durch den Wald, kurz vor dem großen Regen. (foto: zoom)

Jetzt dauert unsere kleine Auszeit doch etwas länger als angekündigt. Im „Offline“ sind einfach zu viele Dinge zu erledigen. Die Zeit ist knapp, und es könnte Ende August werden, bis das Weblog wieder aktiv wird. Bis dahin kann man auch in den vielen, in den vergangenen zwei Jahren erschienen Artikeln, herumstöbern.

„LOHAS“ ist beispielsweise ein merkwürdiger Suchbegriff, der dann direkt zu zwei kommentierten Zitaten zum Oversum-Projekt in Winterberg führt. Vielleicht hat jemand neue Erkenntnisse, die über die zahlreichen PR-Artikel der letzten Zeit hinausgehen und in den Lokalblättchen nahezu wortgleich abgedruckt werden.

Alles weitere später. Wenn Offline wieder kleiner ist und Platz für Online bleibt.

Umleitung: Hagen, Banken, Xanten, Zollverein, Blogs in der Mülltonne und Legendenbildung 1989?

Hagen: Bezirksvertretungen sollen eigenständig entscheiden … doppelwacholder

Stresstest der Banken: so geht’s,  sagt Rudolf Hickel … nachdenkseiten

Xanten: die Museumshauptstadt … ruhrbarone

Stiftung Zollverein: die gefühlte Abmahnung … pottblog

Stecker gezogen: 70.000 Blogs in der Mülltonne … spiegelfechter

Legendenbildung? Kirche und Revolution 1989 … blogzentrale

Missachtet die Zeche Zollverein die Panoramafreiheit?

Meiderich: Revierpark Nord (foto: zoom)
Bald kostenpflichtig? Fotografieren im Revierpark Nord (foto: zoom)

Berlin. Der Deutsche Journalisten-Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.

„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt-Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten“, betonte die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten“, so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.

Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!“

Die Stellungnahme der Stiftung Zollverein:

Essen. Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. ä. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt.

Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“

Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.

Fotografieren zu privaten Zwecken
Das Fotografieren zu privaten Zwecken ist ohne Fotogenehmigung erlaubt.

Fotogenehmigungen für kommerzielle Nutzung:
kostenpflichtig sind Aufnahmen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden, z.B. in Werbeanzeigen, deren Inhalte in keinem Bezug zum Welterbe Zollverein stehen.

Zum Hintergrund der Diskussion um die Panoramafreiheit schreibt der DJV:

Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Einschränkung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist.

„3. Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, in § 59 Absatz 1 Urhebergesetz eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken – ausgenommen Bauwerken – im öffentlichen Raum einzuführen, die dann eintritt, wenn die Abbildung gewerblich verwertet wird und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richtet.“ (Seite 265)

Der § 59 Urhebergesetz erlaubt es beispielsweise Fotografen, Fotografien von Häusern, Denkmälern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum ohne Erlaubnis und Vergütung anzufertigen und zu veröffentlichen. Durch ihn ist es auch möglich, Internet-Fotogalerien, Filme, Bildbände, Kalender oder Postkarten über Architektur oder öffentliche Plätze und Gedenkstätten zu vertreiben, ohne hierfür Restriktionen (Erlaubnis- oder Vergütungspflicht) unterworfen zu sein.

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Alles lesen beim DJV

Update (20:00): aktuell befasst sich auch Stefan Laurin von den ruhrbaronen mit dem Fall.

Umleitung: Hausbesetzung in Essen, die A40, der Rotstift, Elterngeld, Schulentwicklung und ein paar Schützenkönige.

Ich war eine WeihnachtsbaumkulturHausbesetzung in Essen: DGB(!) droht mit Räumung. Ein offener Brief … ruhrbarone

A40 Still-Leben: Fritz Eckenga – „Es roch besser als bei der Love-Parade“ … wdr

A40: Nicht schön zu reden … bo-alternativ

A40-Sperrung: Welchen Rhythmus hätten Sie denn gerne? … pottblog

Politik zwingt Kommunen zum Rotstift: Die Finanznot führt dazu, dass sich Kommunen nicht mehr demokratisch selbst verwalten können. Sie werden abhängig von den Aufsichtsbehörden der Länder. Damit wird das verfassungsmäßige Recht auf kommunale Selbstverwaltung mit Füßen getreten … doppelwacholder

Kürzung des Elterngeldes: Wie sich jetzt alle aufregen … nachdenkseiten

Schulentwicklung: gemeinsam gestalten … sbl

Schützenkönige: hier sind ein paar … wpWinterberg

Umleitung: Medien-Tristesse, Bild saugt Leserfotos, Arnsberger RP, A40, Verwandlungen der REPs und mehr.

Medien-Tristesse: fehlende Konkurrenz schadet … medienmoral

Bildzeitung: saugt Leserfotos … meedia

Arnsberger RP Diegel: muss er gehen? … doppelwacholder

Adam Smith: Vorlesungen mit (Zwangs-) Gebet … hpd

Fußball-WM: eine unsportliche Nachbetrachtung … nrhz

A40-Stillleben: kommt ihr auch bei uns vorbei? … ruhrbarone

Metamorphosen: aus REPs werden „Unabhängige Bürger“ … NRWrechtsaußen

Das A40-Stillleben wird ohne uns stattfinden.

No Exit

Es ist leider morgen nicht möglich, in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus unserem Wohnort im Hochsauerlandkreis zur A40 zu gelangen. Der erste Zug nach Dortmund fährt zu spät,  der letzte Zug zurück fährt zu früh. Außerdem werden, wie üblich in den Ferien, Gleisbauarbeiten an der Strecke durchgeführt. Damit gibt es zwischen Neheim Hüsten und Fröndenberg SEV = Schienenersatzverkehr.

Die einfache Fahrtzeit betrüge somit laut Fahrplan 2 Stunden und 37 Minuten. Mit dem ersten Zug wären wir um 12:35 am Dortmunder Hauptbahnhof. Dann müssten wir zur A40 radeln und den Stillstand abfahren bis … um 16:23 müssten wir dann wieder am Dortmunder Hauptbahnhof in den Zug steigen, um nach 2 Stunden und 33 Minuten mit Bahn und Bus (SEV!) wieder am Heimatbahnhof anzukommen. Im günstigsten Fall könnten wir mit 5 Stunden Fahrzeit plus 2 Stunden An-und Abfahrt insgesamt zwei Stunden im östlichen Teil der A40 verbringen.

Viel Spaß auf der A40. Wir sind nicht dabei 🙁