Großeinsatzlage „Unwettertief „Bernd“ im HSK: ABC-Alarm in Sundern, weitere Straßensperrungen, Wetterlage entspannt.

Die Wetterlage hat sich im Hochsauerlandkreis gebessert – mit nennenswerten Niederschlägen ist nicht zu rechnen. Der Krisenstab verzeichnet sinkende bzw. unproblematische stabile Pegelstände. Ausgenommen ist die Wenne in Wentholthausen. Dort ist insbesondere die Brücke an der L541 betroffen und gesperrt (Stand 12 Uhr).

(Presemitteilung HSK)

Gegen 11 Uhr wurde ein ABC-Alarm aufgrund eines Gasnetzlecks in Sundern gemeldet. Der Bereich in 200 Meter Umfeld wurde bereits geräumt und der Strom abgestellt. Die Gaszufuhr wird aktuell von Westnetz abgeschaltet.

Das Wasser des Hennesees wird weiterhin über den Notablauf abgelassen, damit ist die Talsperre entlasset und droht nicht überzulaufen. Ein Überlaufen des Sorpesees ist ebenfalls nicht zu erwarten.

Mit Stand von 12 Uhr gibt es folgende Straßensperrungen bzw. Hinweise im Hochsauerlandkreis:

B 511 Bad Fredeburg – Heiminghausen, Hangrutsch
L 519 Eslohe-Obersalwey und Niedersalwey, Überflutung
L 541 Eslohe-Wenner Stieg – Wenholthausen, Überflutung,
L 541 Ortsdurchfahrt Eslohe-Wenholthausen / Brücke über die Wenne,
L 687 Sundern-Wildewiese und Finnentrop-Rönkhausen, Hangrutsch, halbseitig
L 735 Arnsberg – Oeventrop / Dinscheder Brücke über die Ruhr, Überflutung
L 840 Sundern-Altenhellefeld –und Meschede-Visbeck, Überflutung
L 928 Schmallenberg-Bracht und Lennestadt-Gleierbrück, drohender Hangrutsch
L 914 Schmallenberg – Oberhenneborn, Überflutung
K 7/2+3 Weninghausen

Bahnstrecken innerhalb des Kreisgebietes sind nicht direkt betroffen.

Der Hochsauerlandkreis informiert außerdem, dass der gestrige Ruhralarm aufgehoben wurde.

„Am Arsch Greta!“ – Autoaufkleber und Mitmenschlichkeit

Was sagt der Aufkleber an Nachbars Auto aus? (Foto: Detlef Träbert)

Wie oft wohl haben schon Adresskärtchen von Gebrauchtwagenhändlern am Fenster der Fahrertür meines Autos gesteckt? Ich habe sie nicht gezählt. Ich habe sie auch nicht wirklich beachtet, sondern nur umgehend, aber sachgerecht in der Restmülltonne entsorgt. Da gehört laminierte Pappe nämlich hinein.

Ich habe die Leute, die diese Karten an Autofenster stecken, auch schon bei ihrer Tätigkeit beobachtet und mich gefragt, ob sie wohl den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Vermutlich nicht; wahrscheinlich werden sie schwarz bezahlt und gehören zu der Gruppe der tatsächlich Armen in unserer Gesellschaft. Natürlich sind diese Kärtchen ärgerlich. Schließlich zwingen sie Menschen, die sie gar nicht haben wollen, zu einer Entsorgungsaktion. Aber was ist das für eine kleine Mühe im Vergleich zum Verteilen tausender Karten, nur um ein paar Euro zu verdienen?

An zahlreichen Briefkästen finde ich den Aufkleber „Bitte keine Werbung!“ Das ist eine deutliche Botschaft, klar formuliert, aber von der Form her durchaus angemessen. Das „Bitte“ wahrt die freundliche Form, die für ein menschliches Miteinander so wichtig ist. Die oft jugendlichen Verteiler von Werbezeitungen und Prospekten halten sich in der Regel auch an die Aufforderung – sicherlich gerade deswegen, weil sie freundlich formuliert ist. Könnte man dann nicht auch eine entsprechende Botschaft an seinem Autofenster anbringen, um das Stecken der unerwünschten Adresskärtchen zu unterbinden? Man könnte. Aber was klebt an den Autofenstern derer, die keine Kärtchen wünschen?

„Ich nix verkaufen! Nix stecken Karte! Verpissen dich!“ Solche und ähnliche Aufkleber kann man massenhaft finden, wenn man sie im Internet sucht. Offensichtlich gibt es genügend kaufwillige Kunden dafür. Kein „Bitte“, kein freundliches Wort, sondern nur die Imitation von gebrochenem Deutsch, das niemand freiwillig spricht. Wie gut wäre wohl mein Arabisch, wenn mich das Schicksal dorthin vertreiben würde?

Was sagt solch ein Schildchen, das man genau dorthin kleben soll, wo die Kärtchen der Gebrauchtwagenhändler üblicherweise hingesteckt werden, über den jeweiligen Autobesitzer aus? Schließlich gibt es auch freundlichere Varianten, z.B. „Nicht zu verkaufen! Bitte kein Kärtchen“. Das klingt genauso klar und angemessen wie „Bitte keine Werbung!“, aber es wird viel seltener angeboten, wie ein Blick ins Internet belegt. Verkauft sich Unfreundlichkeit besser?

Zumindest scheinen unfreundliche Menschen ihren Wagen gerne gleich mit einer Vielzahl ähnlicher Motive zu dekorieren, wie nicht nur ein Auto in meiner Nachbarschaft belegt. Es weist nämlich neben der flegelhaften Kartenstecker-Warnung auch den großen Aufkleber „KEIN BALG MIT SCHEISSNAMEN ON BOARD“ auf. Mag da jemand neben den Kartensteckern auch Eltern nicht, die stolz und glücklich über ihr Neugeborenes sind? Man muss ein KEVIN-ON-BOARD-Schild ja nicht mögen, aber mag so jemand überhaupt Kinder? Denkt so jemand gar nicht darüber nach, wer morgen seine Rente verdienen wird?

Und was sagt der dritte erwähnenswerte Aufkleber an Nachbars Auto aus? Unauffällig klebt er am Heck in der Nähe des Auspuffs: „Fridays for Future? Am Arsch Greta!“ Nun, das betreffende Auto ist stark motorisiert und weist einen entsprechenden Spritverbrauch auf. Dass seine Abgase der Umwelt mehr schaden als ein sparsameres Fahrzeug, sollte in heutiger Zeit bekannt sein. Jemanden, der uns im Angesicht von Hitzewellen, Brand- und Flutkatastrophen darauf hinweist, dass wir unsere Welt endlich schützen müssen, derart zu verunglimpfen, ist der Beleg dafür, dass auch die anderen beiden Aufkleber nicht enfach lustig gemeint sein können.

Mitmenschlichkeit zeichnet sich dadurch aus, dass man an seine Mitmenschen denkt und sich so verhält, dass es nicht nur einem selbst, sondern auch ihnen gut tut. Dieser Autobesitzer aus meiner Nachbarschaft will offensichtlich niemand anderem gut tun. Psychologen nennen so etwas „Egomanie“. Wenn ich die Autoaufkleber insgesamt im Straßenverkehr anschaue, fürchte ich, der Anteil egomaner Zeitgenossen wächst zusehends. Aber sollte ich jemandem mit meinem Artikel zu nahe getreten sein, so bitte ich um Entschuldigung.

Öffentliche Beteiligung: Windenergieanlage in Brilon – Madfeld

Auf der A7 Richtung Hannover. Fahren, gucken, denken. (archivfoto: zoom)

Die Firma WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG hat die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Stadtgebiet Brilon in der Gemarkung Alme beantragt.

(Pressemitteilung HSK)

Die Unterlagen für den Antrag der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG liegen in der Zeit von Donnerstag, 17. Juni, bis Montag, 19. Juli, an den folgenden Stellen zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur Einsicht aus:

  • Stadtverwaltung Brilon, Zimmer 33, Amt Markt 1, 59929 Brilon (Tel.: 02961/794-150 )
  • Stadtverwaltung Bad Wünnenberg, Zimmer 02, Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg (Tel.: 02953/709-63)
  • Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz des Hochsauerlandkreises, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon Tel.: 02961/94-3155)

Aufgrund der aktuellen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Weiterhin ist der Genehmigungsantrag auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (https://www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff) und im UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://uvp-verbund.de/startseite abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich Donnerstag, 19. August 2021, schriftlich oder elektronisch erhoben werden.

Kohleausstieg: Fragwürdige Formel für Milliarden-Entschädigung

Kohlekraftwerk Möllen
Stillgelegt. Kohlekraftwerke sind unrentabel geworden. Das war einmal: Landwirtschaft und Kohlekraftwerk in Möllen am Niederrhein (archivfoto: zoom)

Essen, 15. Mai 2021. Bislang verschwieg die Bundesregierung, wie sie die Entschädigungen für die Braunkohlekonzerne in Höhe von 4,35 Milliarden Euro berechnet hat. Interne Dokumente, die dem SPIEGEL und dem Recherchezentrum CORRECTIV vorliegen, legen nahe, wie das Wirtschaftsministerium die Entschädigungen hochrechnete.

(Pressemitteilung Correctiv)

Nach dem Kohleausstiegsgesetz will die Bundesregierung der ostdeutschen LEAG 1,75 Milliarden Euro und dem Energiekonzern RWE im Rheinland 2,6 Milliarden Euro für das vorzeitige Abschalten ihrer Kohlemeiler zahlen.

Die Formel, die das Ministerium im Januar 2020 nutzte, um die Kompensationen zu berechnen, enthält mehrere für Konzerne vorteilhafte Annahmen: So legte das BMWi einen CO?-Preis für den Europäischen Emissionshandel von rund 17 Euro pro Tonne CO? zugrunde, berechnet aus dem Durchschnittspreis der vergangenen drei Jahre. Allerdings haben sie damit nicht die Prognosen berücksichtigt, die von höheren Preisen ausgingen. Der Preis lag schon Ende 2018 bei 22 Euro. Inzwischen liegt er bei über 50 Euro.
Zwar hat laut Ministerium diese frühe Berechnung der Entschädigung „keinen Eingang in die Kabinettsbefassung” gefunden. Sie habe einen „Entwurfscharakter.”

Allerdings: Wer diese Formel nutzt, kommt auf die Summe von rund 4,4 Milliarden Euro, also die Summe, die bis heute aktuell ist. Zu dieser Übereinstimmung will das BMWi keine Stellung nehmen, ebenso wenig will es die Berechnung offen legen.

Die offiziellen Berechnungen könnten für Deutschland im laufenden Beihilfeverfahren der EU zur Milliardenentschädigungen problematisch werden. Eine öffentliche Diskussion über „prognostische Annahmen” würde (…) „die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union ungünstig beeinflussen,” heißt es in einem Papier vom Juli 2020 aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das CORRECTIV und SPIEGEL vorliegt.

„Die realitätsfernen Berechnungen aus dem Hause Altmaier werden vor der EU-Kommission kaum Bestand haben. Die Entschädigungsmilliarden an RWE und LEAG müssen neu verhandelt werden,” fordert der Energie-Experte Karsten Smid von der Umweltorganisation Greenpeace.

Auch Oliver Krischer, Vizechef der Grünenfraktion im Bundestag, kritisiert die hohen Entschädigungen: „Wenn es um die Interessen von RWE und Co. geht, ist Peter Altmaier jedes Mittel recht.” Die Formel belege, dass es der Bundesregierung einzig und allein darum geht, möglichst viel Geld in die Kassen von RWE und LEAG zu schaufeln.”

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Zum Rechercheartikel auf der Website von Corrrectiv:

https://correctiv.org/aktuelles/2021/05/15/teure-formel/

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Windenergie bei Einhaus im Hochsauerland (archivfoto: zoom)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

(Pressemitteilung des BVG Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)

Beschluss vom 24. März 2021
1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Sachverhalt:

Das Klimaschutzgesetz reagiert auf die vom Gesetzgeber gesehene Notwendigkeit verstärkter Klimaschutzanstrengungen und soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen (§ 1 Satz 1 KSG). Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. Nach § 3 Abs. 1 KSG werden die Treibhausgasemissionen bis zum Zieljahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise um mindestens 55 % gemindert. In § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 sind die der Minderungsquote für das Zieljahr 2030 entsprechenden zulässigen Jahresemissionsmengen in verschiedenen Sektoren geregelt. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz nicht. Vielmehr legt nach § 4 Abs. 6 KSG die Bundesregierung im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest.

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Umleitung: Von Söder über Corona und Klimawandel zur he/she-Kleiderordnung sowie Reisefreiheit trotz Pandemie und mehr.

Spaziergang (foto: zoom)

Söder: Nur auf Bewährung. Die CDU hat gerade eben noch die Kurve gekriegt. Hätte die Partei ihrem Vorsitzenden Laschet die Kanzlerkandidatur verweigert, wäre die Bundestagswahl für die Union wohl schon heute verloren … postvonhorn

Corona, Klimawandel & Co.: Zeigt her eure Modellrechnungen! … scilogs

Krisenmanager (Satire): Das wissen wir aus absolut sicherer Quelle, ja. Sofort nach der Wahl werden die Grünen die Kirche verstaatlichen, aber die wird dann sowieso islamisiert, weil das in der multikulturellen BRD ab sofort gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem werden die Einfamilienhäuser abgerissen, außer Sie nehmen pro Quadratmeter einen Flüchtling auf … zynaesthesie

Kleiderordnung: Es war ein seltsamer Sommer, irgendwie anders als die anderen, und aufgrund der Regelungen, die im Zuge der Corona-Pandemie galten, ein Sommer, der eher nach innen als nach außen gekehrt wirkte und sich nur in Gesellschaft der engsten Menschen abspielte … kwerfeldein

Reisefreiheit trotz Pandemie? Digitaler grüner Nachweis sorgt für Bedenken … netzpolitik

Lungern und hecheln: Manchmal kann einem dieses ganze journalistische Gewerbe, kann einem der ganze (kommerzielle) Medienbetrieb schwerstens auf den Senkel gehen … charly&friends

Maschinen-Oper und Elektronik: Erinnerung an Max Brand, dessen „Maschinist Hopkins“ 1929 in Duisburg uraufgeführt wurde … revierpassagen

Umleitung: AfD, Verschwörungsgläubige, Union, Pandemie, Corona-Warn-App, Streit um die deutsche Geschichte, Nachruf auf einen Museumsdirektor und Popcorn-Kino gegen den Corona-Blues.

Kohle? Im Boden lassen! Die Krise ist mit der Corona-Pandemie nicht beendet. Die Aufgaben werden noch größer: Klimawandel stoppen. (foto: zoom)

AfD-Parteitag: Erneuter Rechtsruck … blicknachrechts

Sind Verschwörungsgläubige Sektierer? »Eine satanistische Elite fördert aus dem Blut gefolterter Kinder die Droge ›Adrenochom‹. Präsident Trump befreit sie nun.« … derrechterand

Union: Auf den Hund gekommen … postvonhorn

Gernulf Olzheimer kommentiert (Satire): Verhandeln mit der Natur – Immerhin wissen wir jetzt, dass wir von Berufsirren geführt werden, denen es um die kurzfristige Erledigung eines Jobs geht: sich aus jeder Verantwortung rauszuhalten … zynaesthesie

Neue Version der Corona-Warn-App: Einchecken per QR-Code … netzpolitik

Eine deutsche Affäre? Notizen zur öffentlichen Geschichte: Schon lange nicht mehr hat ein historisches Buch so scharfe Kontroversen ausgelöst wie jüngst „Demokratie. Eine deutsche Affäre. Vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart“ aus der Feder der Münchner Historikerin Hedwig Richter … publicHistory

Künstlersohn, Museumsdirektor und Stifter: Ulrich Schumacher gestorben … revierpassagen

Popcorn-Kino gegen den Corona-Blues: Gute und schlechte Monster … unkreativ

NRW: Nadelholzeinschlag im Jahr 2020 mehr als verdoppelt – 96,8 Prozent war Schadholz.

Das Sauerland wird kahl. (foto: zoom)

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 14,5 Millionen Kubikmeter Nadelholz eingeschlagen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war das mehr als doppelt so viel (+122 Prozent) wie im Jahr 2019 und sogar mehr als viermal so viel wie 2018 (+315 Prozent).

(Pressemitteilung IT.NRW)

In den Jahren von 2011 bis 2017 hatte die eingeschlagene Nadelholzmenge im Durchschnitt bei 2,4 Millionen Kubikmetern pro Jahr gelegen.

Der Anteil von Schadholz (14,0 Millionen Kubikmeter) am Nadelholzeinschlag erreichte 2020 mit 96,8 Prozent einen neuen Höchststand. Damit wurde das bisherige Spitzenergebnis aus dem Jahr 2019 (damals: 6,2 Millionen Kubikmeter, 95,2 Prozent) nochmals übertroffen. In den Jahren von 2011 bis 2017 lag der Schadholzanteil durchgängig bei unter 20 Prozent.

Grafik: IT.NRW

In Nordrhein-Westfalen gab es 2016 laut Agrarstrukturerhebung 2 800 Forstbetriebe (mit mindestens zehn Hektar Waldfläche), die zusammen eine Waldfläche von 5 985 Quadratkilometern bewirtschafteten. Mit 2 461 Quadratkilometern befanden sich gut zwei Fünftel (41,1 Prozent) der Waldflächen in privatem Besitz. Bei 1 362 Quadratkilometern handelte es sich um Staatsforsten und bei 2 161 Quadratkilometern um Körperschaftsforsten.

Umleitung: Über Kunst und Glaube als Mittel der Sinnstiftung zu Söder und Laschet; dazu das Facebook-Datenleck, der Klimawandel, die Bilder einer NSU-Ausstellung und mehr …

Der Fortschritt ist (manchmal/oft) eine Schnecke.

Kunst und Glaube als Mittel der Sinnstiftung: Menschliches Leben zumal in einer Kulturgemeinschaft strebt nach Sinn. Sinn ist ein Erklärungsmuster, oft genug ein Welt-Erklärungsmuster … endoplast

CeMAS: Interdisziplinäres Frühwarnsystem für die Gesellschaft … bnr

Laschet und Söder: Wenn zwei sich streiten … postvonhorn

Klimawandel: Höherer CO2-Gehalt der Atmosphäre führt zu schlechterer Luft oder längerem Lüften in Klassenzimmern … scilogs

Facebook-Datenleck: Wir haben die Bundestags-Abgeordneten angerufen, deren Handynummern jetzt öffentlich sind … netzpolitik

Gernulf Olzheimer kommentiert (Satire): Die reagierende Politik … zynaesthesie

Das bessere Ende (Satire?): Merkel mutig! … prinzessinnenreporter

Zwischen Pfandflaschen, Wildpinklern und Chronotopos: „Die Raststätte. Eine Liebeserklärung“ … revierpassagen

Bilder einer Ausstellung: Als ich Birgit Mair das erste mal persönlich getroffen habe, durfte ich sie im Landtag von NRW sehen und hören. Bei der Ausstellungseröffnung von “Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen” … gedankensplitter

Jom haShoa-Gedenken in Dortmund: Stille Trauer, Würdigung, Mahnung – auf dass es nie wieder möglich sei … nordstadtblogger

Trade Republic again: Weg ist mein Geld … unkreativ

Vorfall zwischen einem Polizeibeamten und einer obdachlosen Frau in Meschede: Landrat bedauert … und schweigt … sbl

Umleitung: Klimaschutz im HSK, Friedrich Merz, Orwell, Police und der Mythos Vollformat

Am Wegrand entdeckt. Der Hirtengott Pan neben der SGV-Hütte am Röbbecken.

Klimaschutz: nicht mit der GroKo im HSK! … sbl

Friedrich Merz fordert Patrick Sensburg heraus: Friedrich Merz, ehemaliger Kandidat für den CDU-Vorsitz, will in den Bundestag und zwar mithilfe des Hochsauerlandkreises … sauerlandkurier

Merz: Aller guten Dinge sind drei … postvonhorn

Bedeutsam wie eh und je: George Orwells „Farm der Tiere“ gleich in zwei neuen Übersetzungen … revierpassagen

Power-Pop 1979 in Paris: Gefühlce-Police … endoplast

Fotografie: Mythos Vollformat … kwerfeldein