Kfz-Zulassungsstelle Meschede ist zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet. E-Auto-Förderung kann voll erhalten werden.

Zum Beginn des neuen Jahres sinkt die Förderung für E-Autos um 1.500 bis 2.000 Euro. Dabei ist nicht der Tag des Erwerbs entscheidend, sondern das Datum der Zulassung beim Straßenverkehrsamt. Viele Kundinnen und Kunden warten teilweise schon seit vielen Monaten auf ihr Auto, das nun zum Jahresende ausgeliefert wird. Dann ist es besonders ärgerlich, wenn es mit der Zulassung im alten Jahr nicht mehr klappt.

(Der Artikel ist heute auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die Kreisverwaltung hatte angekündigt, ihre Büros zwischen Weihnachten und Neujahr komplett zu schließen. Am 9. Dezember gab es im Kreistag jedoch eine direkte positive Rückmeldung zur Haushaltsrede des SBL, als wir darin ansprachen, dass E-Autos bis zum Jahresende angemeldet sein müssen, damit keine Kürzung der Prämie eintritt. In anderen Kreisen hätten Straßenverkehrsämter bereits zugesagt, deswegen zwischen Weihnachten und Neujahr zu öffnen, aus dem HSK sei bisher nur die Schließung der gesamten Kreisverwaltung für diese Woche bekannt.

Der Landrat sagte dann gleich im Anschluss an die Rede zu, dass die Zulassungsstelle Meschede zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet bleibt.

Seit gestern wird dies auch auf der Internetseite des HSK bekannt gegeben:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/kreisverwaltung-von-heiligabend-bis-neujahr-geschlossen-kfz-zulassungsstelle-meschede-zwischen-den-jahren-geoeffnet

Umleitung: Wirecard, Terrorismus, Daten und drei Mal Geschichte

Morgenspaziergang mit Blick auf Schmallenberg (foto: zoom)

Wirecard-Prozess beginnt: Das perfekte Verbrechen … BZ

Terroristische Vereinigung: 3000 Sicherheitskräfte nehmen Reichsbürger und Querdenker fest … nordstadtblogger

Dateninstitut: Versprechen auf Gemeinwohl aus der Start-Up-Garage … netzpolitik

Historiopraxis: Zur Analyse pluralistischer Geschichtspraktiken: In Hamburg liegt seit gut zwei Jahren ein Schiff, das die einen als Symbol für Hamburgs Weltoffenheit und globalwirtschaftliche Bedeutung feiern und die anderen als Zeichen kolonialer Unterdrückung verstehen … publicHistory

W.E.B. du Bois – Along the color line: Der C.H. Beck-Verlag hat in seiner textura-Reihe ein nettes, schmales Bändchen mit Reportagen veröffentlicht, welche der schwarze US-Bürgerrechtler W.E.B. du Bois 1936 von seiner langen Reise durch Nazi-Deutschland veröffentlicht hat … schmalenstroer

Nachgefragt: Der Napoleonstein auf dem Melatenfriedhof Köln … historischdenken

Zu hohe Abwassergebühren

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Brilon für 2021, Abwasserentsorgung (Screenshot)

Viele Städte und Gemeinden erheben zu hohe Abwassergebühren. Das wurde spätestens klar durch eine Entscheidung des OVG Münster vom 17.05.2022 (9 A 1019/20).

(Der Artikel ist am 3. Dezember auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Auslöser war die Klage eines Einwohners der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Festsetzung von Schmutz- und/Regenwassergebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 599,85 Euro. Das OVG gab dem Kläger Recht.

In der Urteilsbegründung dieses Musterverfahrens führt das OVG u.a. aus, dass die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick unwirksam ist. Die Gebühren waren insgesamt um rund 18 % überhöht. Neben einem geringfügigen Rechenfehler (doppelter Ansatz der Abschreibungen für Fahrzeuge und Geräte) liegen zwei grundlegende Kalkulationsfehler vor.

Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung der Entwässerungsanlagen mit ihrem Wiederbeschaffungszeitwert (Preis für die Neuanschaffung einer Anlage gleicher Art und Güte) sowie einer kalkulatorischen Verzinsung des Anlagevermögens mit dem Nominalzinssatz (einschließlich Inflationsrate) sei unzulässig.

Aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich der Zweck der Gebührenkalkulation, durch die Abwassergebühren nicht mehr als die dauerhafte Betriebsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind. Der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf der Basis seines Wiederbeschaffungszeitwertes sowie einer kalkulatorischen Nominalverzinsung widerspreche diesem Kalkulationszweck, weil er einen doppelten Inflationsausgleich enthalte.

Außerdem sei der von der Stadt in der Gebührenkalkulation angesetzte Zinssatz von 6,52 % sachlich nicht mehr gerechtfertigt, so das OVG. Der hier gewählte einheitliche Nominalzinssatz für Eigen- und Fremdkapital, der aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 0,5 Prozentpunkten für höhere Fremdkapitalzinsen ermittelt wurde, ginge über eine angemessene Verzinsung des für die Abwasserbeseitigungsanlagen aufgewandten Kapitals hinaus.

Das Oberverwaltungsgericht hält es bei einer einheitlichen Verzinsung für angemessen, den zehnjährigen Durchschnitt dieser Geldanlagen ohne einen Zuschlag zugrunde zu legen. Daraus ergäbe sich für das Jahr 2017 bei der von der Stadt Oer-Erkenschwick ansonsten gewählten Methode ein Zinssatz von 2,42 %.

Auch im HSK sind viele Abwassergebührenbescheide betroffen. Zum Beispiel wurde jetzt das Jahresergebnis der Stadtwerke Brilon veröffentlicht. Dies erfolgte erst wenige Stunden vor der Ratssitzung, in der der Haushaltsplan 2023 beraten werden sollte, und erst auf Drängen der Bürgerliste. Wiederholt hatte der Bürgermeister die Veröffentlichung verweigert.

Aus der Jahresrechnung der Stadtwerke Brilon ergibt sich, dass die Stadtwerke allein beim Abwasser im Jahr 2021 einen Überschuss von fast 14% der Gebühren erzielten, mehr als 1 Mio Euro; im Vorjahr waren es „nur“ 13,3%. Dies dürfte mit den Vorgaben des OVG nicht vereinbar sein.

Die NRW-Landesregierung plant nun eine Neuregelung und hat den Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vorgelegt.

Dort geht es vor allem um die „Isolierung“ von sog. Finanzschäden, die den Kommunen durch die Corona-Pandemie und durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind. Sie sollen von Kreisen und Städten bis zu 50 Jahre in die Zukunft verschoben werden, eine sehr unsolide Methode. In dem vom Landtag noch nicht beschlossenen Gesetz sind auch Neuregelungen für die Gebührenkalkulation enthalten. Durch die Neuformulierung von § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll der Zinsberechnungszeitraum von bisher 50 auf künftig 30 Jahre beschränkt werden und zudem der 0,5-prozentige Zuschlag entfallen.

In allen Kommunen des HSK werden in den nächsten Wochen die Gebührenbescheide eingehen. Die EmpfängerInnen sollten darauf achten, dass die Gebühren nicht zu hoch angesetzt werden. Wenn das städtische Versorgungsunternehmen z.B. beim Abwasser mehr als 5 % Überschuss erzielt, ist das ein sicheres Zeichen für eine rechtswidrige Kalkulation.

Hochsauerlandkreis: das Schweigen der Bürgermeister

Aus dem Entwurf für den Kreishaushalt 2023 ergeben sich erhebliche Herausforderungen für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet. Aus der Kreisumlage, die von den Kommunen erhoben wird, möchte der Kreis 11,24 Mio Euro mehr einnehmen als im Jahr 2022, das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent.

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Die neun Kommunen ohne eigenes Jugendamt sollen ihre Zahlungen für die Jugendamtsumlage zusätzlich um 4,87 Mio Euro erhöhen, eine Steigerung um fast elf Prozent.

Dafür plant die Kreisverwaltung 49,9 neue Vollzeitstellen. Saldiert um 7,8 Stellenabbau ergibt sich ein Netto-Zuwachs um 42,1 Stellen.

All dies muss von den Kommunen bezahlt werden, aus den Steuern und Abgaben der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.

Das Kommunalrecht räumt den Bürgermeistern das Recht ein, im Kreisausschuss zum Haushaltsentwurf Stellung nehmen. Doch heute kam die Nachricht aus dem Kreishaus, dass die für den 15. November 2022 vorgesehene Sitzung des Kreisausschusses ausfällt.

“Die Herren Bürgermeister” hätten dem Landrat “am heutigen Tag mitgeteilt, dass sie in diesem Jahr von der durch § 55 Abs. 2 Kr0 NRW eingeräumten Möglichkeit der Anhörung zum Haushalt in öffentlicher Sitzung keinen Gebrauch machen wollen.”.

Schade!
In anderen Kreisen läuft das anders, wie z.B. in einem aktuellen Zeitungsartikel für den Landkreis Rostock nachzulesen ist: https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/rostock-lk/bad-doberan/buergermeister-wehren-sich-gegen-hoehere-abgaben-an-landkreis-rostock-XXYTDN72WJPP3O7QLKEETRVGY4.html

Antwort auf die Anfrage: „Kostensteigerung bei der Bobbahn Winterberg“

Am 15. Oktober hatte ich die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg hier im Blog veröffentlicht. Am 27. Oktober hat der Landrat geantwortet. Den inhaltlich wesentlichen Teil des Schreibens veröffentliche ich im Folgenden.

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer Anfrage vom 15.10.2022 nehme ich nach Rücksprache mit der Geschäftsführung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH (SZW) wie folgt Stellung:

  1. Die Geschäftsführung rechnet für das laufende Jahr 2022 mit einem Betriebskostenzuschuss der Gesellschafter Stadt Winterberg und Hochsauerlandkreis nicht, wie im Wirtschaftsplan angegeben, mit rd. 914 T €, sondern mit 764 T €.

  2. Das zusätzliche RodeI-Weltcup-Event (Eberspächer Rennrodel-Weltcup), das am 1. und 2. Januar 2022 in Winterberg stattgefunden hat, hat zu keinen zusätzlichen Kosten für die SZW geführt, da alle Aufwände durch entsprechende Erträge gedeckt werden konnten.

  3. Für das Vereisen und Kühlen der Bahn im laufenden Jahr 2022 rechnet die Geschäftsführung mit Kosten in Höhe von 253.023 € (Verbrauch: 1.100.000 kWh, 23 ct/kWh).

    Im Vergleich hierzu betrugen die Kosten der beiden Vorjahre:
    20203 224.555‚76 € (Verbrauch: 1.134.120 kWh, 19,8 c’t/kWh)
    2021: 221.039,28 € (Verbrauch: 1.169.520 kWh, 18,9 ct/kWh).

  4. Die Geschäftsführung der SZW reagiert mit folgenden Maßnahmen:

    Die Betriebszeiten werden bevorzugt in die Tageszeiten gelegt, um weitestgehend auf Beleuchtung zu verzichten.

    Die Eisstärke wird konsequent dünn gehalten, um eine effiziente und energiesparende Kühlung zu ermöglichen.

    Die Beleuchtung wird auf das Nötigste (Sicherheitsrelevante) reduziert.

    Es wird weiter in die Optimierung der Kälteanlage und deren Steuerung investiert, um die Stromverbräuche zu reduzieren.

    Die Videowände und deren Laufzeiten werden reduziert.

    Es wird auf Besucherzelte verzichtet.

    Die Raumtemperaturen werden reduziert, abhängig von der Nutzung.

    In der laufenden Saison, die am 26. Februar 2023 mit dem Eberspächer Rennrodel-Weltcup endet, werden keine Veranstaltungen abgesagt. Diese sind bereits geplant, vereinbart und ausfinanziert.

    Für die Saison 2023/2024 wird eine Vereisungszeit erst ab November angestrebt. Die Zusagen aller Veranstaltungen für die Saison 2023/2024 stehen unter Finanzierungsvorbehalt und sind abhängig von der Entwicklung der Energiekosten.

  5. Da sich das Jahr 2022 im Rahmen des Wirtschaftsplans bewegt, ist ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich.

Wie der Hochsauerlandkreis als Gesellschafter der SZW und die Stadt Winterberg auf die aktuelle Situation reagiert, ist Ergebnis der Haushaltsberatungen 2023, in dessen Verlauf auch der Wirtschaftsplan der SZW für 2023 beraten werden wird. Diese Beratungen bleiben abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Gewerbesteueroasen: Großunternehmer Falke unterhält offenbar Briefkastenfirmensitz

Die nordrhein-westfälische Falke-Gruppe unterhält offenbar Briefkastenfirmen in der deutschen Gewerbesteueroase Schönefeld in Brandenburg. Das legen Recherchen vom ARD-Wirtschaftsmagazin „Plusminus“ und der „Süddeutschen Zeitung“ nahe.

(Pressemitteilung NDR)

Demnach sind zwei Firmen der Falke-Edelmarke „Burlington“ mit Geschäftssitz in Schönefeld gemeldet, doch die mutmaßliche Betriebstätte wirkt bis heute wie eine Büroattrappe: ohne Personal vor Ort und ohne eindeutige Geschäftstätigkeit. Der Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld ist signifikant niedriger als der Bundesdurchschnitt.

Am angeblichen Geschäftssitz der Burlington-Firmen in der Gemeinde Schönefeld findet sich nur ein Briefkasten. Reporterinnen von „Plusminus“ und „Süddeutscher Zeitung“ waren über Monate hinweg immer wieder zu normalen Geschäftszeiten vor Ort: Angestellte haben sie dort nie angetroffen, jedoch rund ein Dutzend weitere Firmen neben Burlington am Briefkasten entdeckt. Für Christoph Trautvetter vom Netzwerk für Steuergerechtigkeit eine typische Strategie von Großunternehmen in Gewerbesteueroasen: „Gewinne werden von dort, wo sie eigentlich erwirtschaftet werden und wo sie eigentlich besteuert gehören, verschoben in diese Steueroasen, wo die Steuersätze niedrig sind.“ Eigentlich müssten solche Briefkastensitze von den Steuerbehörden Brandenburgs untersucht und unterbunden werden, fordert er. Laut Steuerrechtsexperte Prof. Henning Tappe müssten Firmen, die in Schönefeld ihren Sitz anmelden, eine so genannte „Betriebsstätte“ haben, um auch wirklich vom günstigen Steuersatz profitieren zu dürfen. Um diese zu rechtfertigen, so Prof. Tappe, müsste sich die Geschäftsführung regelmäßig vor Ort treffen und dort die wesentlichen Geschäftsentscheidungen treffen. Ein Scheinfirmensitz wäre nicht legal. Die Falke-Unternehmensgruppe teilt „Plusminus“ und SZ zum Geschäftssitz der Burlington-Firmen in Schönefeld mit, die „seltenen geschäftlichen Entscheidungen und Gesellschafterversammlungen“ würden in Schönefeld abgehalten.

Falke ist nicht das einzige Unternehmen, das den niedrigen Gewerbesteuerhebesatz von Schönefeld nutzt: An die hundert Firmen der Familie von Milliardär Ludwig Merckle sollen in Schönefeld ebenfalls ihren Sitz haben. Recherchen von „Plusminus“ und SZ zeigen, dass Merckle offenbar sogar Steueroasen-Hopping betreibt: Das heute in Schönefeld gemeldete Firmengeflecht hatte seinen Sitz zuvor in Zossen, Brandenburg. Als die Gemeinde Zossen den Gewerbesteuersatz nur leicht erhöhte, zogen die Merckle-Firmen offenbar weiter nach Schönefeld, wo die Gewerbesteuer noch niedriger ist. Ludwig Merckle will sich dazu nicht äußern. Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange sieht keinen Handlungsbedarf. „Die Kommunen haben ein Recht darauf, ihre Hebesätze selbst festzulegen“, sagt sie. Es sei allerdings wichtig, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen – auch wenn das sehr aufwändig sei. 

Weil die beiden Unternehmer keine Einzelfälle sind, fordern immer mehr Kommunen sowie Berlins Finanzsenator Daniel Wesener Maßnahmen der Bundesregierung. „Es muss Schluss sein mit dem ruinösen Wettbewerb“, sagt er. „Die Vorschläge liegen alle auf dem Tisch – jetzt wird es Zeit, dass das auch umgesetzt wird.“

Das zuständige Bundesfinanzministerium teilt auf Anfrage von „Plusminus“ und SZ mit, eine Reform sei nicht geplant. Allerdings stehe das Ministerium im engen Austausch mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Man wolle noch in diesem Jahr nötigen und möglichen Handlungsbedarf ausloten.
 
Mehr zur Recherche in „Plusminus“ heute Abend, am 2. November um 21.45 Uhr im Ersten.

Bobbahnen im “Klimastreik”

Wortwolke: Stilisierte Flamme

Vier Kunsteisbahnen gibt es in Deutschland, eine davon im HSK. Gesellschafter der Rodel- und Bobbahn in Winterberg sind je zur Hälfte der HSK und die Stadt Winterberg. Dafür werden im HSK pro Jahr mehr als eine Millionen Euro aus den kommunalen Kassen aufgewendet. Diese Bahnen sind aktuell sehr umstritten, wegen des hohen Energieverbrauchs für ihren Betrieb und des Nutzens nur für sehr wenige Sportlerinnen und Sportler. Benötigt Deutschland wirklich vier solcher Bahnen?

(Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Betrachtet man die aktuelle Situation, kann man auf den Gedanken kommen, dass die Bahnen selbst in eine Art Streik getreten sind. Denn nur eine dieser Bahnen ist derzeit funktionsfähig. Als erstes schied die Bahn am Königssee aus, als Folge der Unwetterkatastrophe im letzten Sommer. Der Wiederaufbau soll erst im Sommer 2024 erfolgen, also drei Jahre nach dem Großschaden.

Anfang Oktober schied auch Oberhof aus. Es gab mehrere Lecks in den mit Ammoniak gefüllten Leitungen des Kältesystems. Die Betreiber hoffen darauf, dass nach der Reparatur der Betrieb bald starten kann.
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/oberhof-rennschlittenbahn-energiekrise-leck-dicht-100.html

Und nun ereilte auch die heimische Bahn das – zumindest vorübergehende – Aus. Der Startbereich konnte wegen technischer Schäden nicht vereist werde; stattdessen steht viel Wasser in der Bahn. Das führte sogar dazu, dass die in Winterberg geplanten Deutschen Bob-Meisterschaften abgesagt und kurzfristig nach Altenberg ins Erzgebirge verlegt werden.
https://www.sportschau.de/regional/mdr/mdr-altenberg-statt-winterberg-bob-meisterschaften-nun-im-osterzgebirge-100.html
Die ‘Westfalenpost’ berichtet, dass “nach Informationen dieser Zeitung eine defekte Pumpe im Startbereich den Plänen einen Strich durch die Rechnung” machte. “Einen Zeitrahmen für die Reparatur können wir derzeit noch nicht nennen, da wir auf die entsprechende Fachfirma warten“, sagte der Bahn-Geschäftsführer.
https://www.wp.de/sport/lokalsport/arnsberg/winterberg-bahn-defekt-nolte-und-co-reisen-ohne-dm-ab-id236740801.html

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu möglichen Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg

Bobbahn Winterberg
Welche Kosten kommen in der Energiekrise auf die Winterberger Bobbahn zu? (archivfoto: zoom)

In unserem Briefkasten liegt eine Anfrage der SBL-Fraktion gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags zum Thema Kostensteigerungen bei der Bobbahn Winterberg, die wir im folgenden dokumentieren. Die Antworten werden wir zu gegebener Zeit ebenfalls veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

die Bobbahn Winterberg ist in diesem Jahr als Austragungsort für den Rodel-Weltcup, der ursprüng­lich im Eiskanal am Königssee stattfinden sollte, eingesprungen. Das wird sicherlich zu nicht unerheblichen Mehrkosten beim Betrieb der Bahn geführt haben.

Vor allem aber aufgrund der enorm gestiegenen Energiekosten bitten wir um Antworten auf folgende Fragen:

  1. Mit welchem finanziellen Verlust rechnen Sie für das laufende Jahr?
  1. Wie hoch waren die Kosten für das zusätzliche Rodel-Weltcup-Event (das am Königssee nicht durchgeführt werden konnte)?
  1. Mit welchen Summen kalkulieren Sie derzeit für das Vereisen und Kühlen der Bahn in der bevor­stehenden Saison? Wie hoch waren im Vergleich dazu die Kosten in den beiden Vorjahren?
  1. Wie beabsichtigt die Bobbahngesellschaft mit der Lage umzugehen? Ist es absehbar, ob es aufgrund der explodierenden Energiekosten zu kleineren und größeren Einschnitten beim Betrieb der Bobbahn kommen wird (z.B. auch Absagen von Veranstaltungen)?
  1. Inwiefern reagiert der HSK auf die aktuelle Situation? Ist zu befürchten, dass es zu einem nicht unerheblichen Anstieg der vom HSK zu tragenden Kosten kommen wird? Gibt es für die Bobbahn bereits einen Nachtragshaushalt?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos (SBL-Fraktionssprecher)

Gabriele Joch-Eren (SBL-Geschäftsführerin)

Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs in NRW gefährdet

Nahverkehrszug im Hochsauerland. (archivfoto: zoom)

Die Finanzierung des Schienenpersonen-Nahverkehrs ist gefährdet. Nach einem Bericht der Lippstädter Lokalpresse „Der Patriot“ fehlen für den Betrieb von Regionalzügen und S-Bahnen in Nordrhein-Westfalen allein in diesem Jahr 190 Millionen Euro; im kommenden Jahr könnten es bereits 400 Millionen sein.

(Der Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

In Westfalen denkt der zuständige Verkehrsverbund Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) bereits darüber nach, das Angebot zusammenzustreichen – was überhaupt nicht zur notwendigen Klima- und Verkehrswende passt. Die Lösung der Probleme soll mehr Geld vom Bund sein. Ob eine Erhöhung der sog. Regionalisierungsmittel kommt, ist allerdings unsicher.

Die Gründe für die Finanzierungsprobleme sind nach Aussage des NWL-Sprechers Beele vielfältig:

Mit der Corona-Pandemie sind die Fahrgasteinnahmen eingebrochen, und als Folge des Ukraine-Kriegs stiegen die Ausgaben drastisch an. Strom kostet für den Bahnbetrieb jetzt 70 Prozent mehr als zuvor, beim Diesel sind es 50 Prozent.

Dazu kommen Infrastruktur-Vorhaben wie eine S-Bahn fürs Münsterland, die den Schienenverkehr attraktiver machen sollen. Sollte sich an der bisherigen Finanzierung nichts ändern, rechnet man beim NWL bis 2032 mit einer Deckungslücke von bis zu 900 Millionen Euro. Spätestens im kommenden Sommer müsse man über eine Ausdünnung des Angebots nachdenken, so Beele.

Per Resolution hatte der Ruhrgebiets-Verband VRR sich bereits Mitte September an Bund und Land gewandt: Mit den augenblicklichen Mitteln sei der Bus- und Bahnverkehr nicht mehr zu gewährleisten. Da der öffentliche Verkehr zur Erreichung der Klimaziele deutlich mehr Menschen befördern solle, müsse auch das notwendige Geld bereitgestellt werden, möglichst vom Bund. Bisher schon finanziert der Bund den größten Teil des Regionalverkehrs, bundesweit bekommen die Länder dafür jährlich mehr als 9 Milliarden Euro, die sie dann an die Verkehrsverbünde weiterreichen.

Der VRR fordert nun eine bundesweite Aufstockung um 1,5 Milliarden Euro, dazu 1,65 Milliarden Euro für gestiegene Energiekosten und 1 Milliarde für Corona-Folgen.

Bisher hat die Bundesregierung jedoch noch keine Zusagen abgegeben. Wenn es so bleibt, bleiben für Westfalen zwei Alternativen, erklärt NWL-Sprecher Beele: Die Städte und Kreise, die den Verband tragen, könnten die Mehrkosten über eine Umlage aufbringen – was eher unwahrscheinlich ist. Wenn auch das Land NRW nicht ein springen sollte, bleibt die Verringerung des Angebotes, beispielsweise über die Ausdünnung von Takten oder die Schließung von Nebenstrecken.

Weitere Informationen finden sich hier:
https://nahverkehr-nrw.de/nrw/millionen-betraege-fehlen-kuerzungen-im-oepnv-drohen/

Umleitung: Biologismus, Twindemie, Post mit Esel, Nachrichtenmühle und einfaches Multiplizieren

Es grenzte an ein Wunder, dass ich diese Skulptur unbehelligt fotografieren konnte. (foto: zoom)

Reaktionärer Biologismus: Was rechte Akteure und ,radikale Feministinnen‘ verbindet … geschichtedergegenwart

Die Grippe und die “Twindemic”: Was passiert, wenn Grippe und Corona gemeinsam zuschlagen? Auch dieses Jahr machen sich Fachleute wegen so einer “Twindemic” im Winter Sorgen … scilogs

Post mit Esel: Bündnis erinnert an Versprechen der Ampel-Koalition … doppelwacholder

Raus aus der Nachrichtenmühle: Die Weltlage gerade ist ja eher Weltschmerz denn Freude und in Vorbereitung auf einen sicherlich nicht wirklich angenehmen Winter habe ich mir vorgenommen meinen Nachrichtenkonsum etwas anzupassen. Der Plan … schmalenstroer

Einfaches Multiplizieren: Parabeln, Primzahlen und sichere Passwörter … spektrum