Freibad international: Schwimmen auf 91-Meter-Bahnen

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Jesus Green Outdoor Pool in Cambridge (foto: chris)

Freibadnostalgie: Ein wenig Retro ist es schon, das Jesus Green Outdoor Pool in Cambridge. Es wurde in den 20er Jahren gebaut, das Becken misst 100 yards mal 15 yards. Das schmale, aber langgestreckte Bad soll den nahegelegenen Fluss Cam nachempfinden.

Für 1000 Meter muss der Schwimmer lediglich elf Mal das Becken durchpflügen, für eine Meile 17,6 Mal.

Die linke Seite ist für alle Gäste offen, rechts kommen Schwimmer zu ihrem Recht. Lane Swimming nennt sich diese praktische Einrichtung, bei der die Schwimmer in diesem Fall im Uhrzeigersinn auf der linken Bahn hin und auf der rechten Bahn zurückschwimmen. Das Phänomen deutscher Schwimmbäder, dass wenige Schwimmer mehrere Bahnen blockieren, ist hier gänzlich unbekannt.

Das 91-Meter Becken wird nicht geheizt, dank des schönen Sommers ist es recht warm. Auch dieses Bad ist defizitär, häufig schon wurde dessen Schließung erwogen, aber bisher öffnet es regelmäßig im Mai seine Pforten und schließt Anfang September.

Schwimmbäder sind mehr als Module, Kostenfaktoren und Produkte. Sie sind kulturelle Einrichtungen, im besten Fall mit einem ganz eigenen Flair, sie dienen der Erholung, Entspannung, Sport und dem Spaß.

Trübe Aussichten für Arbeitnehmerrechte: ‚Zero-Hours Contracts‘ in Großbritannien

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Trübes Wetter in London (archiv: chris)

Würden Sie einen Vertrag unterschreiben, der Ihnen ‚Null Stunden‘ Arbeitszeit garantiert, der aber gleichzeitig von Ihnen verlangt, jederzeit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen?

Offiziell haben in Großbritannien 250.000 Menschen einen solchen Vertrag. Wie die britischen Medien unter Berufung auf eine Untersuchung des Chartered Institute of Personnel and Development berichten, ist die Zahl der Betroffenen jedoch wesentlich höher. Tatsächlich schlagen sich vermutlich mehr als eine Millionen Briten mit Zero-Hours Contracts durchs Leben.

Beschäftigte arbeiten beispielsweise in einer Woche 16 Stunden, in der nächsten 40 Stunden und dann eine Woche gar nicht. Sie bieten dem Arbeitgeber ihre permanente Bereitschaft, ohne jedoch dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Lohn wird erst gezahlt, wenn die Arbeitskraft angefordert wurde. Krankengeld gibt es nicht, Urlaubsgeld eher selten.

Die meisten Zero-Hours Arbeiter sind im Dienstleistungssektor beschäftigt, sie arbeiten in Hotels, der Gastronomie, im Bildungs- und Freizeitbereich sowie im Gesundheitssystem.

Die Beschäftigten wissen am Anfang des Monats nicht, wie hoch ihr Einkommen am Ende sein wird.

Zahlreiche Unternehmer begrüßen Zero-Hours Contracts, da ohne sie die Zahl der Arbeitslosen angeblich höher wäre. Zudem ermöglichen die Verträge den Firmen eine große Flexibilität im Umgang mit den Beschäftigten. So arbeiten bei McDonald’s allein 82.000 Mitarbeiter auf der Basis von Null-Stunden Verträgen, auch Subway, die Drogeriekette Boots und selbst der Buckingham Palace nutzen diese Art der Verträge.

Andere Arbeitgeber verzichten hingegen ganz auf den Einsatz von Null-Stunden Beschäftigten, denn sie fürchten einen Imageschaden für das Unternehmen. Außerdem sei gerade im Dienstleistungsbereich ein motivierter Beschäftigter häufig profitabler als ein Mitarbeiter, dessen Einkommen kaum den Lebensunterhalt sichert.

Kommentator Larry Elliott fragt im Guardian voller Sarkasmus, warum man den eingeschlagenen Weg nicht konsequent weitergehe und alte Arbeitsschutzrechte gänzlich abschaffe. Warum solle Kindern unter 10 Jahren verboten sein, in Fabriken oder im Bergbau unter Tage zu arbeiten? Denn, so Elliott, auch die Child Labour Laws aus dem 19. Jahrhundert stellen im Kern eine Regulierung des Arbeitsmarktes dar und behindern somit dessen Flexibilisierung.

Engagierte Lehrerinnen ermöglichen deutsch-amerikanische Jugendbegegnung

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Barbara Ortwein und Pamela Phillips (foto: johanna)

Diesen Sommer bereist die texanische Deutschlehrerin Pamela Phillips das Hochsauerland.

Im Rahmen des GAPP Programms (German-American-Partnership Program) wird Frau Phillips im Sommer 2014 eine Gruppe amerikanischer Schülerinnen und Schüler der Boswell High School aus Texas nach Winterberg begleiten.

Zur Vorbereitung des rund dreiwöchigen Aufenthalts besucht Frau Phillips zur Zeit die Koordinatorin auf deutscher Seite, Frau Barbara Ortwein. Mit ihr gemeinsam erkundet die Lehrerin aus Texas Winterberg und Umgebung und bereist in den kommenden Wochen Bremen, Erfurt, Weimar und Dresden. Anschließend wollen die beiden Frauen das Rheinland erkunden, um eine möglichst interessante Tour für die jungen Texaner zusammenzustellen.

Die Austauschschüler werden 2014 rund zwei Wochen in Gastfamilien in Winterberg, Hallenberg und Medebach leben, sie werden den Unterricht am Geschwister Scholl Gymnasium in Winterberg besuchen und diesen durch eigene Vorträge bereichern. Im Rahmen ihres Besuchs können die jungen US-Amerikaner für eine weitere Woche durch Deutschland reisen.

Das Winterberger Geschwister Scholl Gymnasium führt diesen Austausch mit einer amerikanischen High School seit 2001 durch. Die zahlreichen Anmeldungen belegen die große Beliebtheit des Programms.

 

Heinzelmännchen im Internet: es gibt sie doch. Plagiatsvorwürfe gegen Dr. Specht werden öffentlich.

Vor jetzt schon sehr langer Zeit hatte ich mich mit einem Bekannten über Dissertationen, Plagiate und den Tanz um den Doktortitel in Deutschland unterhalten.

Er, Germanist und Lessing-Kenner, schilderte mir einen seiner Meinung nach ziemlich dreisten Fall von Abschreiberei in der Dissertation eines gewissen Rolf Specht über die Rhetorik in Lessings Anti-Goeze.

Viele Stellen dieser Arbeit seien aus „W. Barner: ‚Lessing: Epoche – Werk – Wirkung'“ ziemlich unverblümt ohne Quellennachweis abgeschrieben worden.

Eine Facharbeit der gymnasialen Oberstufe, die derart plump plagiierte, würde mit „ungenügend“ aus dem Rennen genommen.

Ich hatte mir nach dem Gespräch sowohl Barner als auch die plagiierende Dissertation in der Landesbibliothek in Dortmund ausgeliehen, verglichen und festgestellt, dass Dr. Specht einige Stellen abgeschrieben hatte.

Rolf Specht hatte seinen Doktor an der Universität Zürich erworben. Sehr weit weg von Winterberg. Ich wusste nicht, wie ich mit meinem kleinen Wissen umgehen sollte.

Meine Aktivitäten sind dann eingeschlafen, aus Zeitmangel, aber auch ein wenig geprägt von der Erfahrung mit der Fernuniversität Hagen und der Dissertation des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg.

Zur Erinnerung: Die Plagiatsvorwürfe gegen Patrick Sensburg wurden damals von einer nicht-öffentlichen Kommission mit nicht-öffentlichem Gutachten widerlegt.

Schade für die Wissenschaft – gut für die Betroffenen.

Die Heinzelmännchen
Während ich also nichts tat, scheinen sich irgendwelche Heinzelmännchen im Internet der Dissertation Dr. Spechts angenommen zu haben, denn gestern dokumentierte Erbloggtes den Fall Specht als einen Fall akademischen Whistleblowings.

Ich erlaube mir ein längeres Zitat und verweise auf das Original:

Vor 14 Monaten informierte eine E-Mail die Universität Zürich über eine Reihe plagiatsverdächtiger Stellen in einer dortigen Dissertation. Passiert ist nichts.

Nichts, das heißt: Die unten dokumentierten E-Mails gingen hin und her. Darin zeigt die Uni Zürich, wie sie mit vertraulich geäußerten Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten umgeht. Der letzte Satz ist entscheidend. Er bedeutet: Wenn wir etwas unternehmen würden, würde niemand jemals etwas darüber erfahren. Insbesondere die Öffentlichkeit nicht, die jene Dissertation für ein ordnungsgemäß erstelltes originäres Werk hält. Während also in Echtzeit überprüfbar ist, ob jemand seinen Doktorgrad weiterhin führt, ist unüberprüfbar, ob er dazu auch befugt ist.

weiter bei Erbloggtes

Auch hier sieht es so aus, als wolle sich die Universität nicht um die Plagiatsvorwürfe kümmern.

Erbloggtes schreibt dazu:

Welches Vorbild gibt die Universität ihren Studierenden damit? Zweifellos ein gutes, denn solange Wissenschaftsbetrug folgenlos bleibt und auch niemand darüber redet, bietet er beste Karrierechancen. Dr. Specht empfiehlt, sich hinzustellen und zu rufen: „Leute, ich kann das!“

Fotografieren im Museum: Weimar vs. Amsterdam

Weimar ist schön, interessant, universitär, eine Stadt mit kultureller Vielfalt. Die interessierten Besucher flanieren über Plätze, durch Parks und sind begeistert.

Aber sobald Sie ein Museum der Klassikstiftung Weimar betreten, gilt Folgendes:

„Die Klassik Stiftung Weimar erlaubt das Fotografieren (…) nur in den frei zugänglichen Bereichen. In Sonderausstellungen ist das Fotografieren nicht erlaubt. (…)“

Leider ist fast gar nichts ‚frei zugänglich‘, in vielen Museen werden Eintrittsgelder fällig und schon greift das Fotografierverbot.

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Plakat vor dem Bauhausmuseum in Weimar. Im Museum ist das Fotografieren nicht erlaubt (fotos: chris)

Verbote gibt es in England auch, aber die Insulaner lieben Piktogramme. Dabei wird ihre Sprache von viel mehr Menschen verstanden, als die umständlichen Formulierungen in Weimar. Der Brite regelt das Problem folgendermaßen:

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Eingang eines englischen Museums

Völlig anders sieht es im neu eröffneten Rijksmuseum in Amsterdam aus. Es gibt kein generelles Fotografierverbot.  Wer eine Eintrittskarte hat, kann Fotos machen. Einzige Bedingung: ohne Blitz. Somit gibt es kein rechtliches Problem, die Nachtwache abzulichten:

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Nachtwache im Rijksmuseum Amsterdam.

Ich persönlich finde die Niederländer klasse, unkompliziert gehen sie mit neuen Entwicklungen um und die Menschen strömen dennoch – oder vielleicht auch gerade wegen der kostenlosen, massenhaften Werbung in ihr so wunderbar restauriertes und nun wieder neu eröffnetes Museum.

Ich hätte gern mehr ‚Werbung‘ für die tollen Museen in Weimar gemacht, das Bauhausmuseum, das Liszt-Haus, die vielfältige Ausstellung über den belgischen Architekten Van De Velde – aber ich durfte nicht fotografieren… Daher: kein Bild, keinen Ton bzw. keine Zeile…

Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg im Ölrausch?

Vor knapp einem Monat (26.6.2013) berichtete DIE WELT, die kanadische Firma Central European Petroleum Ltd. habe durch ihre Tochter CEP in Mecklenburg-Vorpommern bei Probebohrungen Öl ans Tageslicht gefördert.

Auf ihrer Website teilt CEP mit, dass sie momentan „insgesamt 14.800 Quadratkilometer Aufsuchungserlaubnisfelder“ in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg halte. DIE WELT sieht einen „Ölrausch“ am Horizont.

Die acht ‚Erlaubnisfelder‘ befinden sich sowohl Onshore als auch Offshore. In Brandenburg liegen die möglicherweise ertragreichen Gebiete südlich einer Linie von Neubrandenburg bis an die polnische Grenze und weiter nach Süden bis an die Landesgrenze zu Sachsen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Festlandküste südlich von Rügen, das Hinterland sowie große meerbedeckte Flächen um die Urlaubsinsel zur Erprobung freigegeben. In allen gewählten Regionen liegen sensible Naturreservate, Schutzzonen, Küstenstreifen sowie Naturschutzgebiete.

Central European Petroleum schätzt, für das Küstengebiet allein könne in 25 Jahren ein Nutzen von rund 2,25 Milliarden Euro entstehen. Es ist unklar, wie der alleinige Ölförderer auf diese Summe kommt, welchen Nutzen er selbst aus dem Unternehmen zieht, wird die Öffentlichkeit vermutlich nie erfahren.

Dem armen Bundesland werden Zuschüsse und Arbeitsplätze versprochen.

Greenpeace protestiert seit 2011 gegen die Pläne und weist auf die Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs für Tourismus und Umwelt hin. In der Wahrnehmung vieler Menschen liegt diese Region ‚da irgendwo im Osten‘, die wenigsten waren schon einmal dort. Wenn also die Mehrheit der Bundesbürger nach dem Prinzip „Not In My Backyard“ ein gepflegtes Desinteresse an Naturzerstörung im Nord-Osten der Republik zeigt, dann wird es für die Aktivisten vor Ort schwer werden, Ölbohrungen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zu verhindern.

Hier ein Informationsfilm, der sehr anschaulich die Folgen von Erdölbohrungen aufzeigt:

http://youtu.be/2VsCgmDkY00

Briloner Polizei- und Justiz-Skandal: Sauerländer Bürgerliste fordert von Landrat Schneider lückenlose Aufklärung.

In unserem BriefkastenWir dokumentieren an dieser Stelle den Brief der Sauerländer Bürgerliste (SBL) e. V.  an Karl Schneider, Landrat des Hochsauerlandkreises.

Im Schreiben fordert die SBL eine lückenlose Aufklärung des Skandals um die gescheiterte Strafverfolgung des Kreistagsabgeordneten Reinhard Loos .

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,

als Vorsitzender und als Geschäftsführerin der Sauerländer Bürgerliste e.V.
fordern wir Sie – als Chef der Kreispolizeibehörde – hiermit auf, im Fall des
Polizei- und Justiz-Skandals um das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos umgehend
Untersuchungen und Überprüfungen zum Zwecke einer lückenlosen Aufklärung zu
veranlassen!

Begründung: Eine Häufung von unwahren Behauptungen führte zu dem denkwürdigen
Verfahren gegen Reinhard Loos. Da war z.B. die offensichtlich auf Unwahrheiten
beruhende Strafanzeige, die durch die Leitung der Kreispolizeibehörde
eingeleitet worden ist, sowie im weiteren Verfahren unwahre Aussagen und
ebenfalls unwahre schriftliche Vermerke von Beamten der Polizeiwache Brilon und
Beamten der Kreispolizeibehörde. Eine Schilderung der unglaublichen Vorfälle
findet sich unter http://sbl-fraktion.de/?p=3198.

Der Prozess wäre wahrscheinlich mit einer Verurteilung des zu Unrecht
Beschuldigten ausgegangen, wenn dieser nicht selbst mittels einer von der
Polizei ignorierten Videoaufnahme seine Unschuld hätte beweisen können. Der
„Fall Loos“ wirft kein gutes Bild auf unseren Rechtsstaat! Wenn eine
Polizeibehörde im Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft Beweismittel
unterdrückt und unbescholtene Bürger durch falsche Verdächtigungen unter Druck
setzt, dann werden die Grundlagen unseres demokratischen Rechtssystems mit Füßen
getreten.

Der Vorfall wird zu einem erheblichen Ansehensverlust der Polizeibehörde im
Hochsauerlandkreis führen, wenn nicht unverzüglich entschieden die
Verantwortlichkeiten ermittelt und personelle Konsequenzen gezogen werden. Es
ist Ihre Pflicht als Leiter der Kreispolizeibehörde weiteren Schaden von der
Behörde abzuwenden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch an die sogenannte „Download-Affäre“
erinnern, bei der die Kreispolizeibehörde in eigener Angelegenheit ermittelte.
Dieses Vorgehen ist bekanntlich nicht unumstritten. Mit der „Download-Affäre“
hat sich mittlerweile der Innenausschuss des Landtags beschäftigt. Der „Fall
Loos“ ist unseres Erachtens ein weiterer Fall für den Innenausschuss.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Schulte-Huermann
Vorsitzender SBL e.V.

Gabriele Joch-Eren
Geschäftsführerin SBL e.V.

zwanzig klavierstücke von Ernst Jandl

klavier
klavier (foto: chris)

zwanzig klavierstücke

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aus: Ernst Jandl, sprechblasen, Hamburg 1993, S. 69.