Leserbrief zu „Sauerland-Museum – Böse Überraschung aus der Tiefe“ (WP Arnsberg vom 13.03.2014)

Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang (foto: loos)
Das Sauerlandmuseum: Probleme mit dem Baugrund am Steilhang (foto: loos)
Leserbrief zu „Sauerland-Museum – Böse Überraschung aus der Tiefe“ (WP Arnsberg vom 13.03.2014)

Die Probleme mit dem Baugrund im Steilhang am Sauerlandmuseum waren absehbar. Die SBL hat im Kulturausschuss am 16.05.2013 und im Kreistag am 21.06.2013 deutlich auf die geologischen Risiken hingewiesen und daran erinnert, dass drei Hänge in der Nachbarschaft zum Sauerlandmuseum (Millionenkurve an der B7 bei Uentrop, Seltersberg, Scherse an der A46) nach dem „Anbaggern“ abgerutscht sind. Landrat und Verwaltung haben das damals ignoriert.

Erst nach dem umstrittenen Beschluss des Kreistags über die Erweiterung des Sauerlandmuseums wurde dann doch noch ein gründliches Bodengutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Für sehr aufwendige Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube, den geteilten Aufzugschacht, ein Jahr längere Bauzeit und erhöhte Planungskosten entstehen Mehrkosten von ca. 900.000 Euro, nicht nur von 500.000 Euro. Warum der Landrat dann 4 Monate wartete, bis er endlich seinen Informationspflichten nachkam und den Kreistag über das desaströse Ergebnis des neuen Bodengutachtens informierte, ist uns bisher nicht bekannt.

Die gleichzeitig von der Kreisverwaltung verkündeten Einsparungsmöglichkeiten in anderen Positionen sind sehr unsicher und haben inhaltlich mit dem Mehraufwand für die Sicherung des zerklüfteten Steilhangs nichts zu tun.

Zwar hat das Land tatsächlich seine Fördersumme um 389.000 Euro angehoben, aber nur, weil das Sauerlandmuseum als einheitliche Fördermaßnahme zusammen mit dem Blauen Haus betrachtet wird. Zum Blauen Haus hat die Kreisverwaltung gerade am 10. März in einer neuen Sitzungsvorlage mitgeteilt, dass sich der Eigenanteil des HSK gegenüber der ursprünglichen Planung um etwa eine halbe Mio Euro erhöht hat. Man kann die Erhöhung des Landeszuschusses also nicht losgelöst vom erheblichen Mehraufwand des Kreises für das Blaue Haus betrachten.

Es ist auch nicht richtig, dass beim Sauerlandmuseum die „verbleibende Lücke“  „durch die bereits vorhandene ,Reserve für Unvorhergesehenes’, die für solche Zwecke extra in die Finanzplanung eingestellt wurde“ geschlossen werden kann. Denn die Reserve von 300.000 Euro ist ausdrücklich nur für Unvorhergesehenes bei den Umbaumaßnahmen im denkmalgeschützten Altbau bestimmt. Diese Risiken bestehen weiter und haben nichts mit den Baugrundproblemen für den Erweiterungsbau zu tun. Die Reserve darf daher nicht zweckentfremdet werden.

Die WP schreibt, die Baukommission habe sich „einmütig“ für Variante A entschieden. Auch dies ist nicht richtig. In der Abstimmung gab es 4 Stimmen für Variante A und 1 Stimme für Variante B. A hat unstrittig deutliche optische und architektonische Vorteile, aber wesentlich höhere technische Risiken. Dies sieht auch das Architekturbüro in seiner Bewertungsmatrix so, die als Nachteile für Variante A bestätigt: “Lastabnehmende Wände sind hoch beansprucht” und “Risiko durch Lastumlagerungen höher”. Ist das, nach den aktuellen Erfahrungen, zu verantworten?

Immer noch ungeklärt sind die allgemeinen Baukosten für den Neubau. Laut Auskunft der Kreisverwaltung im  Protokoll des Kulturausschusses sollen die Kosten je Kubikmeter umbauten Raums nur 436,68 Euro netto betragen. Das wäre für Museumsbauten ungewöhnlich niedrig. In der Sitzung der Baukommission wurden die Architekten zur Überprüfung aufgefordert, deren Ergebnis noch nicht vorliegt.

Fazit:
Die Entscheidung über das weitere Vorgehen sollte nicht im Hau-Ruck-Verfahren getroffen werden. Dass der Kreistag erst wenige Tage vor der Kreistagssitzung am 21.März über die neue Lage informiert wurde, haben Landrat und Kreisverwaltung zu verantworten. Notwendig ist jetzt eine gründliche Neubewertung der verbleibenden Möglichkeiten, auch unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Sonst drohen weitere unangenehme und teure Überraschungen. Eine Entscheidung sollte daher Anfang Mai erfolgen.

Reinhard Loos,
SBL-Kreistagsmitglied

 

RWE-Aktien: Die gescheiterte Strategie des Landrats

RWEWordle20140304Immer wieder wollten Landrat und Kreiskämmerer dem Kreistag und den Einwohnern einreden, bei dem finanziellen Engagement des Hochsauerlandkreises bei der RWE handele es sich um eine planvolle Strategie. Noch in seiner Einbringungsrede zum Kreishaushalt erklärte der Landrat am 13.10.2013, das RWE-Vermögen des Hochsauerlandkreises sei “keine spekulative Geldanlage”.

Der HSK hält 5.936.679 von 614,7 Mio Aktien an der RWE, das sind etwa 0,97 Prozent des gesamten Aktienbestandes der RWE.

Heute morgen wurden die Meldungen bestätigt, dass die RWE im Jahr 2013 nicht weniger als 2,76 Mrd Euro Verlust eingefahren hat:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rwe-meldet-2-8-milliarden-euro-verlust-fuer-2013-a-956749.html.
Damit beträgt der rechnerische Anteil des HSK an diesem Verlust immerhin 25,9 Mio Euro!!

Hinzu kommt der gewaltige Kursverlust der RWE-Aktien. Allein die 2009 auf Mehrheitsbeschluss des Kreistags für 30 Mio Euro zusätzlich gekauften RWE-Aktien haben mittlerweile einen Kursverlust von ca. 15 Mio Euro eingefahren.

Gleichzeitig wird aus dem Kreishaus behauptet, die Einführung eines Sozialtickets sei zu teuer. Und es wurde ein “Konzept” in Kraft gesetzt, die Kosten der Unterkunft für Empfänger von Grundsicherung um etwa 10% zu senken.

Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte die konservative Wirtschaftszeitung “Handelsblatt” einen Bericht über eine Greenpeace-Studie: RWE hat die Energiewende verschlafen und viel zu wenig in erneuerbare Energien investiert. In einem kurz zuvor in derselben Zeitung veröffentlichten Kommentar heißt es: RWE hat 3 Mrd Euro Investitionen “in den Sand gesetzt”.

Deutlicher kann eine “Strategie” kaum scheitern …

UPDATE:
Sogar der RWE-Vorstandsvorsitzende hat heute endlich zugegeben, dass die RWE die Energiewende verschlafen hat. Auf der Bilanzpressekonferenz erklärte er u.a.: “sicher, wir haben auch Fehler gemacht. Wir sind spät in die erneuerbaren Energien eingestiegen – vielleicht zu spät.” Nachzulesen auf Seite 11 des Redemanuskripts.

Brilon: Der „Messias“ in der Nikolaikirche – ein Konzertbericht.

Die Neue Chorwerkstatt:  „Der Messias“ aufgeführt unter Leitung von Susanne Lamotte (fotos: loos)
Die Neue Chorwerkstatt: „Der Messias“ aufgeführt unter Leitung von Susanne Lamotte (fotos: loos)

Einen musikalischen Höhepunkt gab es zum Abschluss des Jahres in der Reihe der Kerzenkonzerte in der Nikolaikirche in Brilon. In einer gemeinsamen Veranstaltung von Neuer Chorwerkstatt und dem städtischen Kulturbüro BWT wurde unter Leitung von Susanne Lamotte „Der Messias“ aufgeführt.

Ermöglicht wurde diese Veranstaltung durch die großzügige Unterstützung der Sparkasse Hochsauerland und der Firma Oventrop.

Das Oratorium von G.F. Händel entstand im Jahre 1741 und entwickelte sich schnell zu einem sehr erfolgreichen Werk, das aber sehr hohe Ansprüche an die Ausführenden stellt. Der erste Teil behandelt die Geburt Jesu mit Blick auf das Heilsgeschehen, z.B. durch das Stück „Oh du, die Wonne verkündet in Zion“ für Alt und Chor und durch die Sopran-Arie „Er weidet seine Herde“. Die Sopranistin Marlies Buchmann konnte mit der Arie „Erwach, Frohlocke“ ihr ganzes Können zeigen. Mit dem Chor „Sein Joch ist sanft“ schloss dieser Teil.

Das Werk Händels verlangt vom Orchester hohe Konzentration und vor allem Kondition
Das Werk Händels verlangt vom Orchester hohe Konzentration und vor allem Kondition

Im Mittelteil geht es um das Leiden und Sterben und um die Auferstehung. Im Vordergrund steht dabei nicht die Nacherzählung der Passionsgeschichte, sondern eher die emotionale Betrachtung des Geschehenen. Die markantesten Ereignisse sind hierbei die Alt-Arie „Er ward verschmähet“ und das Tenor-Rezitativ „Diese Schmach brach ihm sein Herz“, beides wunderbar vorgetragen durch die Altistin Beate Koepp und den kanadischen Tenor Jean-Pierre Ouellet. Der zweite Teil endet mit dem herausragenden und strahlenden „Halleluja“.

Inhalt des dritten Teils sind die Offenbarung und die Wiederkunft Christi. Herausragend sind die Bass-Arie „Sie schallt, die Posaune“, vorgetragen von Heiko Schulz, der mit seiner tragenden sonoren Stimme glänzte und die Zuhörer fesselte. und der majestätische Schlusschor „Würdig ist das Lamm“ mit der großen Amen-Fuge.

Das Werk Händels verlangt vom Orchester hohe Konzentration und vor allem Kondition, da das Werk sehr filigran und empfindlich ist. Das Neusser Kammerorchester hat dies hervorragend umgesetzt. Es hat sehr homogen, mit Leichtigkeit und Transparenz diese Aufgabe verwirklicht und spielte sehr einfühlsam.

Auch der Kammerchor der Neuen Chorwerkstatt war sehr gefordert, denn das Werk verlangt vom Chor höchste Konzentration in jeder Phase. Die herausragenden Höhepunkte des Chores waren das „Halleluja“ und der Schlusschor.

Susanne Lamotte und der Kammerchor hatten sich in intensiver Probenarbeit seit Anfang des Jahres auf diese Aufführung vorbereitet
Susanne Lamotte und der Kammerchor hatten sich in intensiver Probenarbeit seit Anfang des Jahres auf diese Aufführung vorbereitet

Susanne Lamotte und der Kammerchor hatten sich in intensiver Probenarbeit seit Anfang des Jahres auf diese Aufführung vorbereitet. Es gelang ihnen, die anspruchsvollen Aufgaben sehr gut zu erfüllen. Die große Leistung aller Mitwirkenden würdigten die Besucher in der ausverkauften Nikolaikirche: Minutenlanger Beifall belohnte Dirigentin, Chor, Solisten und Orchester.

Arnsberg: Sauerland-Museum bleibt drei Jahre lang geschlossen.

Im Sauerland-Museum in der Arnsberger Altstadt steht eine Erweiterung an. Dass diese sehr teuer ist und außerdem große und zahlreiche finanzielle und technische Risiken enthält, haben wir bereits öfters angemerkt. Nun steht auch fest, dass das Museum wegen der Baumaßnahmen drei Jahre lang geschlossen bleibt.

(Crosspost: Der Artikel ist heute auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen)

Die Antwort auf unsere diesbezügliche Anfrage vom 17.11.2013 an den Landrat liegt uns zwar immer noch nicht vor, obwohl sie seit zwei Wochen überfällig ist, doch seit heute steht auf den Internetseiten des HSK eine Pressemitteilung mit der irreführenden Überschrift: “Sauerland-Museum in Arnsberg wird erst im Sommer 2014 geschlossen”.

Dort wird verkündet, dass vom 23. März 2014 bis zum 13. Juli 2014 noch eine weitere Sonderausstellung mit dem Thema “Woher wir kommen – die lange Entwicklung des Menschen” zu sehen sein wird. Aber im Text heißt es weiter: “Danach wird das Hauptgebäude des Sauerland-Museums, der Landsberger Hof, komplett geräumt” und “Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird mit einer Fertigstellung des gesamten Projektes etwa im Frühjahr/Sommer 2017 gerechnet… Eine längerfristige Schließung des Museums lässt sich aber aufgrund des komplexen Vorhabens und der übergreifenden Arbeiten im Alt- und Neubau (zum Beispiel bei der Haustechnik) nicht vermeiden.

Also gibt es doch eine dreijährige Schließung des Sauerlandmuseums, wenn der Zeitplan eingehalten wird. Sonst dauert sie noch etwas länger …

Niederlage für die Kreispolizeibehörde beim Landesarbeitsgericht in Hamm.

Kreispolizeibehoerde20131206Mit einem Desaster endete gestern für die Kreispolizeibehörde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45jährigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

(Unser Autor hat persönlich an der Verhandlung teilgenommen. Der Artikel ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Es geht immer noch um die sogenannte Download-Affäre. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibehörde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Behörden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe “Ich und Ich” und von Videos. Die Kreispolizeibehörde verdächtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber – nach 2 1/2 jähriger Verfahrensdauer – zu keiner Verurteilung führten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gekündigt. Einer von ihnen klagte gegen die Kündigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW beschäftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. Über die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=2875, http://sbl-fraktion.de/?p=2895, http://sbl-fraktion.de/?p=2969

Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibehörde war durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und durch ihren “Direktionsleiter Zentrale Aufgaben” vertreten.

Im Laufe der Verhandlung mußten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter ohne Paßwort auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibehörde zu übertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitsplätze der Behördenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.

Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüsselkasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.

Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war für die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.

Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibehörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich außerdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibehörde bestellte Sachverständige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Behördenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde hatte Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt. Diese Juristin wurde übrigens kurz nach diesen Vorgängen wieder in die Kreisverwaltung zurück versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu befördern?

Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.

Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.

Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es gäbe weder Anlaß für eine “Tatbestandskündigung” (dann müssen die behaupteten Gründe bewiesen werden) noch für eine “Verdachtskündigung” (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”.

Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner Internetseite das Ergebnis nur kurz und knapp mit:
13 Sa 596/13
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Fazit:

Die Kreispolizeibehörde des HSK hat mal wieder eklatante Mängel offenbart. Auffällig: Von den Vorgängen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. häufiger Austausch von Führungskräften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese Mängel auch Auswirkungen über die Kreispolizei hinaus.

Der Landrat hatte persönlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erhält nun Gehalt für insgesamt mehr als 3 Jahre, die er – gegen seinen Willen – nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten für Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!

Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibehörde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann.

Zauber in Brilon: „Märchenhaft – Feenhaft“

Märchenhaft - Feenhaft
Am Donnerstagabend fand in Brilon eine wunderschöne Aufführung statt. (Fotos: Martina Hartmann; Collage: Javier Anguita)

Ein besonderes Ereignis fand am Vorabend des Allerheiligentages in der Briloner Innenstadt statt: Im Rahmen der 9. Briloner Nacht wurde das Projekt „Märchenhaft – Feenhaft“ aufgeführt.

Es war gemeinsam von Cornelia Mündelein (Gesamtleitung), Susanne Lamotte (musikalische Leitung) und Beate Ritter (Schauspiel) konzipiert und vorbereitet worden. Zwei Wochen lang hatten die Mitglieder der Neuen Chorwerkstatt und die anderen Mitwirkenden intensiv geprobt.

maerchenhaft04Ein märchenhafter Zauber hatte sich über die Stadt gelegt. Die Handlungen der märchenhaften Nacht fanden u.a. am Brunnen beim Eisernen Mann in der Bahnhofstraße, am Kump auf dem Marktplatz, unter dem Rathausbogen, im Haus Hövener und an anderen Stellen auf der Bahnhofstraße statt. Das Atrium der Sparkasse bildete den Rahmen für das große Finale, mit mehreren Chören und Einlagen der Musiker.

maerchenhaft01Verkleidete Nachtwächter, bestehend aus den Hoppecker Nachtwächtern und den Sängern der Neuen Chorwerkstatt, leuchteten und leiteten das Publikum auf verschlungenen Wegen von Station zu Station. An jeder Station wurden Lieder vorgetragen, die musikalisch in Beziehung zur Märchen- und Feenwelt stehen.

Rumpelstilzchen fehlte ebenso wenig wie Rapunzel, Schneewittchen mit zahlreichen Zwergen, Rapunzel, Aschenputtel und der Bi-Ba-Butzemann. Ein Höhepunkt war der Auftritt von Hänsel und Gretel aus der gleichnamigen Oper von Engelbert Humperdinck. Die Schneekönigin und die zum Finale „nicht eingeladene“ hexenhafte 13. Fee (Beate Ritter) sorgten für stimmungsvolle Situationen.

maerchenhaft02Alle Gesänge wurden frei vorgetragen, ohne verstärkende Elektronik; die strahlenden Stimmen waren beeindruckend. Außer der Neuen Chorwerkstatt waren Heinrich Bohnenkämper an der Gitarre, die Flötengruppe Flautissimo Olsberg unter der Leitung von Claudie Volpers-Künemund und die Trommlergruppe aus Olsberg mit dabei und rundeten das Programm ab.

maerchenhaft03Den Sängern und Musikern gelang es, die Zuhörer und Zuschauer zu begeistern. Die von Cornelia Mündelein einstudierte Choreographie bezog die Handlungsorte in das Geschehen ein. Die historischen Kostüme, die die Freilichtbühne Hallenberg zur Verfügung gestellt hatte, fügten sich wunderbar in Brilons Stadtbild. Nach der Veranstaltung wurde von vielen der Wunsch nach einer Wiederholung dieser für Brilon neuen Veranstaltungsart geäußert.

Legionellen: Defizite in der Informationspolitik des Ruhrverbands

Kläranlage Elkeringhausen
Idyll im Orketal bei Elkeringhausen: eine der Winterberger Kläranlagen. (foto: zoom)
Mehr als einen Monat lang sind immer wieder Menschen in Warstein an Legionellen erkrankt. Mittlerweile ist eine Kläranlage des Ruhrverbands als Infektionsherd lokalisiert.

(Crossposting: der Artikel ist heute auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Lange Zeit bestand die Gefahr der Infektion mit den gefährlichen Krankheitserregern. Für die Stadt direkt an der Grenze des HSK galt eine Reisewarnung.

Der Ruhrverband behauptete in einer Pressemitteilung vom 06.09.2013 [http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2013/09/06/pressemitteilung-des-ruhrverbands-zur-klaeranlage-warstein/ ]:

„Aus den rund 90 Jahren … ist uns als Fachleuten weltweit kein Fall bekannt, in dem eine Legionelleninfektion von einer Kläranlage ausgegangen ist.“

Durch ganz simple Internetrecherche (Eingabe von „wastewater treatment plant“ und „legionella“ in irgendeine Internetsuchmaschine) lässt sich jedoch herausfinden, dass bereits im Jahr 2008 eine biologische Kläranlage in Norwegen geschlossen wurde, weil in der Stadt Sarpsborg drei Legionellen-Wellen aufgetreten waren und die Kläranlage als Verursacher ermittelt wurde.

Im Ruhrverband sind auch Gemeinden aus dem HSK Mitglied. Mindestens 16 Kläranlagen des Ruhrverbands liegen im HSK. Der Landrat des Hochsauerlandkreises Dr. Karl Schneider gehört dem Verbandsrat des Ruhrverbands seit 2005 an und ist der einzige Vertreter des HSK in diesem Gremium.

Deshalb stellt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dem Landrat in seiner Funktion als Mitglied des Verbandsrats diese Fragen:

  • Welche Risiken für ein Auftreten und eine Ausbreitung von Legionellen-Erkrankungen sehen Sie im Hochsauerlandkreis?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen und welche Veränderungen halten Sie für erforderlich bzw. würden Sie empfehlen, um die Gefahr eines Ausbruchs weiterer Legionellen-Erkrankungen wirksam und nachhaltig zu reduzieren?
  • Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit im Einzugsgebiet des Ruhrverbands der Ausbruch neuer Legionellen-Erkrankungen verhindert wird?
  • Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit der Ruhrverband seinen Wissensstand und seine Informationspolitik verbessert?

Die Geldvernichter: RWE Aktien in der Bilanz des HSK

Diese Grafik wurde mit Wordle erstellt: wordle.net (zoom)

(Crossposting: Dieser Beitrag ist zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Gestern (Donnerstag) abend kam die Meldung über die Medien: RWE senkt seine Dividende für das laufende Geschäftsjahr auf nur noch 1 Euro je Aktie (z.B. hier).

Bisher hatte die Dividende bei 2 Euro gelegen. Die drastische Kürzung des Aktienertrags bedeutet für den Hochsauerlandkreis eine Mindereinnahme von fast 6 Mio Euro im Jahr, denn er hält – direkt oder über seine Gesellschaften – mehr als 5,9 Mio RWE-Aktien. Für das Jahr 2008 betrug die Dividende noch 4,50 Euro je Aktie.

Gleichzeitig ist der Aktienkurs drastisch gesunken. In der Bilanz des HSK waren die RWE-Aktien mal mit einem Stückpreis von ca. 86 Euro bewertet. Dieser wurde 2008 auf ca. 80 Euro korrigiert, anläßlich einer Umschichtung des Aktienpakets innerhalb der kreiseigenen Gesellschaften. Die Folge war, dass die Ausgleichsrücklage des Kreises um 24,2 Mio reduziert werden musste. Diese Rücklage ist eigentlich dazu bestimmt, Defizite im laufenden Haushalt auszugleichen. Dafür steht der abgeschriebene Betrag nicht mehr zur Verfügung, was zusätzliche Umlagezahlungen der 12 Städte und Gemeinden an den Kreis zur Folge hat.

Das war aber erst der Anfang. Mittlerweile ist eine RWE-Aktie nur noch etwa 25 Euro Wert, Anfang September lag sie sogar bei nur 21 Euro. Bei einem Aktienkurs von 25 Euro ergibt sich ein Korrekturbedarf in der Bilanz des HSK von mehr als 300 Mio Euro (kein Schreibfehler!!). Bisher haben Landrat, CDU- und SPD-Fraktion die Bilanzkorrektur immer weiter hinausgeschoben. Jedes privatwirtschaftliche Unternehmen würde sich dadurch wegen Bilanzfälschung strafbar machen, aber im öffentlichen Haushaltsrecht sind auch solche “Kosmetik”-Aktionen zulässig… Lange wird das aber nicht mehr möglich sein; wahrscheinlich erfolgt bald nach der Bundestagswahl die große Bilanzkorrektur.

Besonders pikant: im Jahr 2009 hat der HSK noch für 30 Mio Euro zusätzliche RWE-Aktien gekauft, gegen den Widerstand der SBL. Da lag der Aktienkurs immerhin noch bei 56 Euro. Mittlerweile ist mehr als die Hälfte des 2009 vom Kreis bezahlten Kaufpreises verloren; die nachgekauften Aktien sind heute nur noch weniger als 14 Mio Euro wert. CDU und SPD haben es zu verantworten, dass hier in nur 4 Jahren mehr als 16 Mio Euro “vernichtet” wurden – und das war absehbar. Es wird noch zu klären sein, wessen Interessen hier teuer verfolgt wurden: die der WestLB, des Chefs des Landschaftsverbandes, von RWE-Gremien, oder??

Sowohl der RWE-Aktienkurs als auch die Dividende sind in den letzten 5 Jahren um etwa 70% gesunken. Die sehr einseitige Anlagepolitik von CDU und SPD im HSK, fast alles Geld bei einem Energie-Multi zu parken, ist damit katastrophal gescheitert. Was hätte sich mit dem nun verlorenen Geld alles finanzieren lassen? Sozialtickets, Pflegestützpunkte, schnellere Breitbandanschlüsse, kulturelle Angebote, PTA-Schule, …?

Update Freitag um 19 Uhr:

Der Kurs der RWE-Aktie ist heute (Freitag) um 1,00 Euro gefallen, siehe: http://aktien.boerse-online.de/rwe/de0007037129/kursdaten.html#TabNavigation.

Das bedeutet, dass der HSK alleine heute einen Kursverlust von fast 6 Mio Euro erlitten hat. Dieser Betrag hätte ausgereicht, für etwa 140 Jahre (!!) die Kürzung des Landeszuschusses für die PTA-Lehranstalt in Olsberg auszugleichen…

Legionellen-Erkrankungen in Warstein: Arbeitsverweigerung oder Falschinformation?

In den letzten Wochen gab es zahlreiche gravierende Pannen beim Krisenmanagement der Legionellen-Erkrankungen in Warstein.

Dieser Beitrag ist auch auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.

So wurde die Reisewarnung für Warstein vom Kreis Soest viel zu spät ausgesprochen, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes in Soest fuhr kurz nach Ausbruch der Erkrankungen in einen Langzeit-Urlaub nach Frankreich, und Hinweise auf die Kläranlage nahe der LWL-Klinik, in welcher besonders viele Erkrankungen auftraten, als mögliche Ursache wurden zunächst ignoriert.

Und nun dies: „Eine besondere Herausforderung in der Aufklärungsarbeit stelle die Tatsache dar, dass Kläranlagen als eigenständige Infektionsquellen bisher noch nirgendwo vorgekommen seien“, so wird der Pressesprecher des Ruhrverbandes im Sauerlandkurier zitiert.

Wenn man das liest, kann man sich fragen, ob es sich um Arbeitsverweigerung oder um Falschinformation des Ruhrverbandes handelt.

Suche im Internet liefert mühelos Ergebnisse
Denn die simple Eingabe der Begriffe „legionella“ und „treatment plant“ (für Kläranlage), evtl. noch ergänzt um „wastewater“ und/oder „biological“, in irgendeine Internetsuchmaschine ergibt Links zu Berichten über die Schließung der Kläranlage in Sarpsborg (Norwegen) im Jahr 2008. Dort waren zuvor drei Wellen von Legionellen-Erkrankungen aufgetreten. Die Ermittlungen ergaben, dass die Aerosole aus dieser Kläranlage sowohl durch Klimaanlagen als auch direkt durch die Luft in die Umgebung verbreitet wurden und die Erkrankungen verursachten.

Die Folgen müssten sein:

  1. Schließung und anschließender grundlegender Umbau der Kläranlage in Warstein.
  2. Umgehende Untersuchung, ob es andere Kläranlagen mit Oberflächenbelüftung gibt, von denen ebenfalls derartige Gefahren ausgehen.
  3. Grundlegende Veränderungen in der Organisation des Ruhrverbandes und der Kreisverwaltung Soest.

Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede.

Schon öfters habe ich auf den Seiten der Sauerländer Bürgerliste(SBL) über die Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit der “Download-Affäre” in der Kreispolizeibehörde Meschede berichtet.

Nachdem das Arbeitsgericht Arnsberg am 23. April 2013 die gegen einen der angeblich beteiligten Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklärt hat (s. Bericht), werden die Merkwürdigkeiten nicht kleiner.

Denn die Leitung der Kreispolizeibehörde (Chef ist der Landrat) schob ein weitere Kündigung nach. Deren Begründung wirkt skurril: Der Anwalt des Mitarbeiters hatte (verständlicherweise) gegen einige Führungskräfte der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung seines Mandanten gestellt. Das brachte bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg nichts, denn die stellte das Verfahren ein ohne wirklich zu ermitteln. Das ist zwar nicht verständlich, aber auch nicht überraschend, in Anbetracht der sehr engen Zusammenarbeit zwischen Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede und Staatsanwaltschaft Arnsberg; der für den HSK zuständige Abteilungsleiter in der Staatsanwaltschaft ist übrigens gleichzeitig Mitglied der CDU-Kreistagsfraktion …
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