Fracking-Lobby rüstet auf. Bodo Hombach mittendrin.

Kaum zu glauben, im Handelsblatt vom 1. Februar 2013 steht tatsächlich auf Seite 14 ein kleiner Bericht, wonach Experten von Fracking abraten. Toll, denn nach meinem Eindruck war diese Zeitung bisher auf einem groß angelegten Werbetrip für die fragwürdige Erdgas-Fördermethode.

Das Handelsblatt schreibt also, nach einer Umfrage unter Experten in Europa sei die umstrittene Fracking-Technologie nicht wirtschaftlich. Zitiert wird aus einer Mitteilung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): „Die Gaspreise müssten ungefähr doppelt so hoch sein wie gegenwärtig, damit sich die Förderung von unkonventionellem Erdgas aus Schiefergestein und Kohleflözen überhaupt lohne“. Das zur These. Die Antithese liefert das Handelsblatt im selben Artikel gleich mit: „Der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung sieht die These des Mannheimer Forschungszentrums dagegen kritisch. Die Unternehmen würden das nicht seit Jahrzehnten machen, wenn es nicht wirtschaftlich wäre“. OK, das zeugt zumindest von einer gewissen Ausgewogenheit bei der Berichterstattung. Danke!

Auf Seite 16 folgt schon die Ernüchterung: Bodo Hombach, Präsident der Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik, Ex-Gewerkschaftler, Ex-Politiker und Ex-„Medienmogul“ äußert sich als Kolumnist vom „Werber-Rat“ zum „Schreckgespenst Fracking“.

Anders als die Überschrift vermuten lässt, sind die Schreckgespenster für Herrn Hombach wohl eher die Fracking-Gegner. Er schreibt u.a.: „Fracking ist zurzeit ein Thema. Schon das Wort schürt Horrorgefühle. Von wem auch immer bezahlte Profiinitiativen bieten Anleitungen zur Blockade an.“ Wie bitte?

Weiter behauptet Herr Hombach, seit 1961 sei in Deutschland schon 300-mal ohne Umweltschäden nach heimischem Gas gebohrt worden. Prospektoren würden sagen, in Deutschland warteten 2,3 Billionen Kubikmeter darauf, gefördert zu werden und, dass diejenigen, die bei Fracking auf die Bremse treten, nicht nur die Nutzung eines Rohstoffs blockierten, sondern auch die Entwicklung umweltverträglicher Verfahren.

Sehr geehrter Herr Hombach! Reicht Ihre Fantasie wirklich nur so weit? Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass Menschen, die sich für ihre ureigensten Belange einsetzen, für Selbstverständlichkeiten wie sauberes Wasser, gegen Vergiftung von Mensch und Umwelt, gegen schleichende Enteignung, gegen unabsehbare Ewigkeitskosten zu Lasten der Allgemeinheit und und und. Glauben Sie wirklich, diese Leute wehren sich, nur weil sie von „fernen Mächten“ fremdgesteuert und bezahlt werden? Das ist doch nicht Ihr Ernst!? Diese Passage Ihres Textes (und nicht nur diese) riecht eher nach einer von langer Hand gesteuerten Lobby-Kampagne! Danke Herr Hombach, danke für die Vermehrung der gewonnenen Einsichten!

Hochsauerland: Insolvente Kliniken – Herrenlose Patientenakten – Ungeklärte Rechtslage

Die unhaltbaren Zustände in der verlassenen Veramed-Klinik bei Meschede haben weit über die Grenzen des Sauerlands Furore gemacht. Obwohl die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon im Januar 2011 einen „Sachstandsbericht über die Aufbewahrung und den Verbleib der Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ beantragt hatte, tat sich lange Zeit behördlicherseits anscheinend nichts.

(Crosspost: Der Artikel ist zuerst auf der Webseite der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Anzumerken ist noch, dass der Antrag der SBL seinerzeit von der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales genommen worden ist. Stattdessen antwortete der Landrat, der Insolvenzverwalter sei zuständig und, dass dem Datenschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Bericht erstattet worden sei.

Jetzt schloss ein weiteres Krankenhaus im Hochsauerlandkreis endgültig seine Tore. Auch in diesem Gebäude lagern „verlassene“ Patientenakten. Darum stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.01.2013 an den Landrat eine Anfrage bzgl. des Verbleibs und der Sicherung der Patienten-Akten im ehemaligen St.-Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg.

Hier der Wortlaut der Antwort des Landrats und der Kreisverwaltung (mit Datum vom 21.01.2013):

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter hiermit wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St. Georg-Krankenhauses befinden?
Ja.

Frage 2: Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?

Die Rechtsfrage zur Zuständigkeit für Patientenakten bei insolventen Krankenhäusern ohne Rechtsnachfolger ist noch nicht abschließend geklärt. Die bekannten Regelungen zum Umgang mit Patientenakten sehen das Insolvenzszenario nicht vor. Es gibt dazu auch noch keine einschlägige Rechtsprechung.

(Hinweis: Die Frage der Eigentümerschaft und der Zuständigkeit für die Sicherung von Patientenakten sowie der Gewährung von Akteneinsicht bei insolventen Krankenhäusern und Privatkrankenanstalten ohne Rechtsnachfolger soll im Zusammenhang mit den Patientenakten aus der ehemaligen Veramed-Klinik in Kürze bei einem runden Tisch beim Gesundheitsministerium NRW geklärt werden).

Frage 3: Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?

Die Patientenakten befinden sich nach Auskunft des Insolvenzverwalters wie in der Vergangenheit auch in einem abgeschlossenen Archiv im St. Georg Krankenhaus. Zugriff darauf haben zwei Mitarbeiterinnen der St. Georg Krankenhaus GmbH, die der Insolvenzverwalter zurzeit für Abwicklungsarbeiten weiter beschäftigt. Während der Dienstzeiten der Mitarbeiter ist der Empfang besetzt. Außerhalb der Dienstzeiten wird das Gebäude von einer Sicherheitsfirma durchgehend bewacht.

Frage 4: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

Auch diese Rechtsfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt (vgl. Hinweis zu Frage 2).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schneider

Fracking – Was tut sich im Hochsauerland und darüber hinaus?

Vielleicht steht die Physikerin Angela Merkel hier schon auf ihrem Zukunftsplatz. (foto: hesse)
Vielleicht steht die Physikerin Angela Merkel hier schon auf ihrem Zukunftsplatz. (archiv: hesse)

Bei uns im Hochsauerland gibt es anscheinend in Punkto Fracking momentan keine Neuigkeiten – weder gute noch schlechte.

Doch das angeblich so zukunftsweisende Geschäftsmodell Fracking ist noch lange nicht tot. Der Widerstand dagegen aber auch nicht! Hier ein paar Meldungen aus den letzten Tagen (Januar 2013):

schwäbische.de: „AULENDORF. Der Gemeinderat Aulendorf hat sich in der Sitzung am Montag einstimmig gegen die unkonventionelle Erdöl- und Erdgasförderung durch Fracking ausgesprochen. Das Thema war auf Antrag der SPD- und der FW-Fraktion auf die Tagesordnung gekommen. Hintergrund des Antrags ist die Sorge vor Umweltschäden durch die Methode des Frackings…“

thueringer-allgemeine.de: „Bürgerinitiative gegen Fracking in Thüringen wird gegründet. Die SPD-Landtagsabgeordneten Dorothea Marx aus Sondershausen und Frank Weber aus Sömmerda bemühen sich weiter darum, Interessierte für eine Bürgerinitiative (BI) gegen das sogenannte Erdgas-Fracking in Nord- und Mittelthüringen zu finden. Einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Politiker zufolge soll die Gründungsversammlung der BI am 8. Januar 2013 ab 18 Uhr im Hotel „Erfurter Tor“ in Sömmerda, Kölledaer Straße 33, sein …“

Zeit Online: „Polen. Strzeszewo wehrt sich gegen Fracking. Die Schiefergas-Förderung soll Polen zum Energieparadies machen.  Doch der Einsatz von Chemikalien weckt Widerstand, ähnlich wie in Deutschland. …“

WAZ: „USA. Hollywoodstar Matt Damon setzt sich in seinem neuen Film gegen das ‚Fracking‘ ein. Der Film ’soll eine Diskussion anstoßen über den Unterschied zwischen Langzeitfolgen und kurzfristigen Wirkungen‘, sagt Damon. Im Februar stellt er ihn auf der Berlinale vor. …“

Gut! Das zu der hellen Seite der Medaille – und nun zu der anderen, der dunklen:

Rotenburger Rundschau: Landkreis Rotenburg. Regierung blieb untätig – BI äußert sich ebenfalls zu Grindels Verhalten. Landkreis Rotenburg . Nachdem sich Professor Dr. Richard Zimmermann aus Hassendorf bereits mit einem Leserbrief zum Abstimmungsverhalten des CDU-Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel geäußert hat („Bloße Lippenbekenntnisse reichen nicht aus“, Rundschau vom 30. Dezember 2012), reagiert jetzt auch die Bürgerinitiative Frackloses Gasbohren. „Da bekannt wurde, dass für unseren Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel Fraktionszwang wichtiger ist als ein klares Bekenntnis gegen Fracking, müssen wir darauf hinweisen, dass anscheinend auch unsere Landesregierung alle Resolutionen und Appelle quer durch die Bevölkerung gegen Fracking nicht zur Kenntnis nimmt“, erklärt BI-Sprecher Dieter Szczesny. …“

20minutenonline: „Schweiz. US-Firma sucht in der Schweiz nach Schiefergas. – Die Schiefergas-Euphorie erreicht die Schweiz. Der texanische Gaskonzern eCorp will sein europäisches Hauptquartier nach Zürich verlegen und von dort die Gasexploration in der Schweiz, Frankreich, England und Osteuropa vorantreiben. Im Moment werde nach Büroräumlichkeiten in Zürich gesucht, berichtet die Handelszeitung. …“

Wirtschaftswoche: Ukraine. Milliardenschwerer Schiefergas-Deal Kiews mit Shell. Die Ukraine hat mit dem Energiekonzern Royal Dutch Shell am Rande des Davoser Weltwirtschaftsforums die gemeinsame Erschliessung des Yuzivska-Erdgasfelds im Donbass vereinbart. Das Abkommen hat einen Horizont von 50 Jahren. Shell wird in einer ersten Phase beauftragt, mit 15 Bohrlöchern die Produktionsmöglichkeiten genauer auszuleuchten. Bestätigen sich die hochfliegenden Erwartungen über das Potenzial, könnte die Produktion etwa in fünf Jahren aufgenommen werden. Das Investitionsvolumen wurde von Reuters unter Berufung auf Quellen in der ukrainischen Verwaltung mit 10 Mrd. $, bei einem günstigen Verlauf sogar einem Mehrfachen davon, angegeben. Von Shell seien in Davos hingegen keine konkreten Zahlen genannt worden. …“

Deutschlandfunk: „Südafrika. Bewohner der Halbwüste Karoo protestieren gegen Probebohrungen. Fracking, das heißt die Förderung von Schiefergas, ist höchst umstritten. Befürworter feiern es als Revolution der Energieversorgung, Gegner warnen vor fatalen Umweltschäden. In Südafrika werden 13,5 Trillionen Kubikmeter vermutet. Konzerne wie Shell versprechen Arbeitsplätze, Wirtschaftsaufschwung und Energiesicherheit. Immer mehr Bürger aber fürchten sich vor der Verseuchung des Grundwassers und um ihre landwirtschaftliche Existenz. Die Regierung hat trotz des Protests grünes Licht für Probebohrungen in der Halbwüste Karoo gegeben. …“

Die „Fracking-Fans“ sind noch lange nicht müde – die weißen Tauben ebenfalls nicht.

Meschede: Zuständigkeit für Veramed-Patientenakten unklar – Akteneinsicht derzeit nicht möglich

Die Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu den „Patienten-Akten in dem Gebäude der ehemaligen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen“ erreichte uns am 25.01.2013. Das Schreiben trägt das Datum vom 18.01.2013. Hier der vollständige Text:

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Frage 1: Ist das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen?
Frage 2: Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 3: Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten der ehemaligen Veramed-Klinik und somit Ansprechpartner für frühere Patientinnen und deren Angehörige?
Der Insolvenzverwalter hat die Patientenakten nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Er ist damit weder der Eigentümer der Akten noch besitzt er in diesem Zusammenhang sonstige Zuständigkeiten.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für Patientenakten aus insolventen Privatkrankenanstalten sind derzeit unklar (siehe auch Antwort zu Frage 4).

Frage 4: Liegen neue Erkenntnisse über den Verbleib der Akten vor?
Angesichts der Vielzahl der derzeit offenen Fragen hat auf meine Initiative hin und unter Moderation von Herrn Kreisdirektor Dr. Drathen am 10.01.2013 im Kreishaus Meschede ein runder Tisch unter Beteiligung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW), des Insolvenzverwalters, des Vertreters der Grundstücksgesellschaft der Veramed-Klinik und des Bürgermeisters der Stadt Meschede getagt.

Die gesetzliche Zuständigkeit für die Sicherstellung und Aufbewahrung der Patientenakten wurde intensiv diskutiert und konnte nicht abschließend geklärt werden. Diese am aktuellen Fall der Patientenakten der Veramed-Klinik deutlich gewordene Problematik hat für das Land Nordrhein-Westfalen Modellcharakter für mögliche künftige Fälle. Daher werden das Gesundheitsministerium NRW und der LDI NRW die Beteiligten zeitnah zu einem weiteren runden Tisch nach Düsseldorf einladen, um dort die offenen Zuständigkeitsfragen abschließend zu klären und über die endgültige Sicherung und den Verbleib der Patientenakten der Veramed-Klinik zu entscheiden.

Bis dahin werden die Patientenakten von der Stadt Meschede interimsmäßig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übergangsweise gesichert. Damit kann für eine kurze Übergangszeit das Akteneinsichtsrecht der ehemaligen Patienten mit Zustimmung des LDI NRW nicht wahrgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider

RWE-Aktien des Hochsauerlandkreises – eine tickende Zeitbombe? Es drohen bilanzielle Verluste von mehr als 250 Mio Euro.

Das Kreishaus in Meschede (foto: zoom)
Das Kreishaus in Meschede (archiv: zoom)

Der Kämmerer des Hochsauerlandkreises hat in seinen Büchern die stattliche Zahl von knapp 6 Millionen (Stück) RWE-Aktien. Sie sind einiges wert. Doch sie waren mal viel mehr wert. Der HSK hatte sie in „besseren Zeiten“ gekauft.

(Der Artikel ist in ähnlicher Form gestern auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Zur Veranschaulichung:
2007 ging der Kurs bis 97 Euro pro Aktie hoch. Am 17. Januar 2013 lag er nur noch bei ca. 29,15 Euro pro Aktie.

Aktie mit Höchstwert in den Büchern
In den Bilanzen des Kreises steht das teure Wertpapier aber noch mit einem „Höhenflug-Betrag“ von etwa 80 Euro, den es mal wert war, nicht mit dem mickrigen aktuellen, der sich ja zugegebenermaßen auch fast täglich ändert, manchmal sogar kurzfristig etwas nach oben. Nur, die nachhaltige Tendenz „nach oben“ lässt die RWE-Aktie seit geraumer Zeit vermissen. Sie befindet sich in einem besonders langen Fall.

Das NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Der Landtag aus Düsseldorf hat im September 2012 ein Gesetz mit einem besonders langen Namen auf den Weg gebracht. Es heißt: „Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen“, kurz NKF-Weiterentwicklungsgesetz“.

Damit will die Landesregierung bezwecken, dass außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eines Vermögensstandes des Anlagevermögens verpflichtend „um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist.“ Kurz und einfach, der HSK (und nicht nur der) soll in seinen Bilanzen seine ca. 6 Millionen RWE-Aktien mit einem realistischen Wert ansetzen.

Der SBL-Kreistagsabgeordnete Reinhard Loos hatte dazu am 20.11.2012 der Kreisverwaltung eine schriftliche Anfrage gestellt:

  1. Welche Konsequenzen zieht der Landrat aus der Änderung des § 35 Abs. 5 Gemeindehaushaltsverordnung NRW für die Bilanzen des HSK und die Bilanzen der Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist?
  2. Teilt der Landrat die Einschätzung der Verwaltung und der CDU-Fraktion des Landkreises Warendorf, dass bei den RWE-Aktien eine dauerhafte Wertminderung vorliegt (s. http://www.cdu-kreistagsfraktion-waf.de/index.php?ka=1&ska=4&printit=1&idn=529), und warum oder warum nicht?
  3. Ist der Landrat bereit, eventuelle außerplanmäßige Abschreibungen möglichst weitgehend zu Lasten der Rücklagen des Kreises vorzunehmen, um eine kurzfristige Belastung der Gemeinden – wie sie bereits im Jahr 2008 in Höhe von 24,3 Mio Euro durch Wertberichtigungen für RWE-Aktien entstanden ist – möglichst weitgehend zu vermeiden?
  4. Wer trägt aus Sicht des Landrats die politische Verantwortung für die eklatanten finanziellen Nachteile, die dem Kreis und den Gemeinden aus Wertberichtigungen für die in viel zu hoher Anzahl vom Hochsauerlandkreis erworbenen RWE-Aktien drohen?

Die Antwort der Verwaltung trägt das Datum vom 11.01.2013. Sie ist noch länger als der Name des Gesetzes. Hier nur kurz zu der von der HSK-Verwaltung für den HSK beschriebenen Konsequenz aus dem Gesetz:

  1. Die endgültige Verbuchung des Wertberichtigungsaufwandes soll noch nicht vollzogen werden (hierzu sei wiederholt im Rahmen der vorgelegten Jahresabschlüsse der Jahre 2008 – 2010 berichtet worden).
  2. Eine weitere Korrektur des bilanzierten Wertes der RWE-Beteiligung soll noch nicht vorgenommen werden, um ein Aufzehren der Ausgleichsrücklage zu vermeiden.

Für alle die wissen wollen was die Ausgleichsrücklage ist, klick hier:

http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kommunale_haushalte_begriffsbestimmungen/ruecklage_ausgleichs/index.php

Die RWE-Aktie soll demnach also die Bilanzen des HSK nicht verhageln?

Ergänzend: Der Hochsauerlandkreis betont in dem oben erwähnten Schreiben, für den HSK sei die Beteiligung an der RWE AG keine kurzfristige Finanzanlage, sondern es handele sich um eine Beteiligung unter „strategischen Gesichtspunkten“.

Wir können dann nur  hoffen, dass die RWE bald die Strategie „Kursgewinne“ einschlägt (z.B. durch erfolgreiche und langlebige Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind, Wasser, Sonne).

Ansonsten sind wir ratlos, denn es drohen bilanzielle Verluste von mehr als 250 Mio Euro.  Die von der SBL wiederholt kritisierte „Strategie“ von CDU, SPD, FDP und Landrat, fast das gesamte Anlagevolumen auf die RWE zu konzentrieren, hat sich als eindeutig falsch erwiesen.

In einem Unternehmen vergleichbarer Größenordnung würde das vermutlich zu Konsequenzen führen.

Ehemaliges St. Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg – Was geschieht mit den Patienten-Akten?

Ob sich die Runde, die Anfang Januar 2013 zum Thema Patientenakten im Kreishaus in Meschede tagte, auch mit den Patienten-Akten die im ehemaligen St.- Georg-Krankenhaus in Bad Fredeburg liegen beschäftigt hat? Wir wissen es nicht. Laut Westfalenpost will der Insolvenz-Verwalter klären, was mit den brisanten Dokumenten passiert.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Was wir wissen ist, dass genau das im Fall der verlassenen Veramed-Klinik in Meschede-Beringhausen überhaupt nicht geklappt hat. Der Insolvenz-Verwalter kümmerte sich offensichtlich nicht im Geringsten um eine sichere Aufbewahrung der vertraulichen medizinischen Schriftstücke und um die Festplatten zurück gelassener Computer.

In Anbetracht der skandalösen Vorkommnisse in dem Gebäude der einstigen Veramed-Klinik sollten alle Patienten-Unterlagen im St. Georg-Krankenhaus umgehend sicher gestellt werden. Außerdem sollte es kurzfristig und problemlos möglich sein, die betreffenden Akten an ehemalige Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen und rechtliche Vertreter auf deren Wunsch hin auszuhändigen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), erinnert in diesem Zusammenhang auch daran, dass der Kreis gemäß § 11 Abs. 4 Krankenhausgestaltungsgesetz die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser hat und bittet den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Trifft es zu, dass sich die Patienten-Akten noch im Gebäude des ehemaligen St.-Georg-Krankenhauses befinden?
  • Wer ist derzeit verantwortlich für die ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung der Patienten-Akten und Röntgenbilder etc., die noch in der ehemaligen Klinik lagern?
  • Wie ist sicher gestellt, dass die Dokumente und Unterlagen nicht in unrechtmäßige Hände gelangen?
  • Wer ist jetzt Eigentümer der Patienten-Akten und somit Ansprechpartner für frühere PatientInnen des St.-Georg-Krankenhauses und deren Angehörige?

Die verlassene Veramed-Klinik in Meschede und die vermissten Patienten-Akten. Die Geschichte geht weiter …

Der obige Film ist Teil einer achtteiligen Serie auf YouTube. Wir verlinken ihn hier, damit sich der Leser ein Bild davon machen kann, wie leicht in den letzten Jahren der Zugang zur ehemaligen Veramed Klinik gewesen sein muss.

Insbesondere im zweiten Teil sind offen gelagerte Akten zu erkennen. Verlassene Gebäude, wie hier die Veramed-Klinik, werden gern von den sogenannten „Urban Explorern“ (kurz: Urbexen) aufgesucht.

(Der Artikel ist heute zuerst auf der Website der Sauerländer Bürgerliste (SBL) erschienen.)

Als vor fast 25 Jahren aus dem ehemaligen Knappschaftskrankenhaus in Meschede-Beringhausen die Veramed-Klinik wurde, hat sich bestimmt niemand vorstellen können, dass das schöne, idyllisch am Waldrand gelegene Gebäude irgendwann als „Gespensterhaus“ eine zweifelhafte Karriere macht.

Auch hätte wohl kein Mensch geglaubt, dass ehemalige Patientinnen und Patienten des früheren Fachkrankenhauses für Krebsnachsorge bzw. deren Kinder und Verwandte genötigt sind nach ihren eigenen Patienten-Akten oder denen ihrer Angehörigen zu suchen. Doch wer ist der richtige Ansprechpartner? Das Rätsel muss erst einmal gelöst werden.

Was ist geschehen? „Die verlassene Veramed-Klinik in Meschede und die vermissten Patienten-Akten. Die Geschichte geht weiter …“ weiterlesen

Hochsauerlandkreis: im Schneckentempo zur Inklusion?

„Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

So erklärt „Aktion Mensch“ was mit dem Begriff „Inklusion“ gemeint ist.

Dafür, dass schönen Worten Taten folgen, ist z.B. auch der Hochsauerlandkreis in seiner Funktion als Schulträger gefordert.

Wie weit ist der HSK mit der Umsetzung der Inklusion? Dazu hatte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste am 20.11.2012 dem Landrat eine Anfrage geschickt. Am 30.11.2012 wurde sie beantwortet.

Die Kurzfassung zuerst. Die heißt: Abwarten.

Und für diejenigen, die es genauer wissen möchten, hier ausführlich:

Der HSK schreibt, es sei zur Umsetzung der Inklusion eine kommunal übergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet worden:
„Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Leiterinnen und Leitern der Schulverwaltungsämter der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis, der Leitung der Schulverwaltung des Hochsauerlandkreises und der Schulaufsicht zusammen. Die Gruppe tagte bislang am 25.09.2012 und am 08.11.2012, die nächste Sitzung ist für den 17.01.2013 angesetzt.“

Zu den Ergebnissen:
„Es wurden konkrete Arbeitsaufträge vergeben und Vorschläge für die HVB-Konferenz beschlossen.“ (HVB = Hauptverwaltungsbeamte, sprich Landrat und Bürgermeister)

Zu den Planungen zur Umsetzung der Inklusion, die die Kreisverwaltung derzeit für die einzelnen Förderschulen des HSK verfolgt, gibt es noch nichts Konkretes:
„Im ersten Durchgang standen die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Mittelpunkt der Diskussion. Dies sind Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis. Hinsichtlich der Förderschulen des Hochsauerlandkreises ist derzeit davon auszugehen, dass die im Referentenentwurf zur „Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ genannten Mindestgrößen für Klassengrößen vorerst noch überschritten werden. Insoweit gibt es derzeit noch keine konkreten Planungen hinsichtlich dieser Förderschulen.“

Aber:
„Der Schulausschuss des Hochsauerlandkreises wird fortlaufend über aktuelle Entwicklungen informiert.“

Jedoch:
„Vorerst bleibt jedoch die Entwicklung an den Förderschulen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis abzuwarten.“

Und:
„Eine detaillierte Information der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Öffentlichkeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen kann erst nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erfolgen. Über die Art und Weise der Information wird dann zu gegebener Zeit entschieden. Im Übrigen finden bereits seit 2006 unter Einbeziehung der verschiedenen beteiligten Gruppen lnklusionsaktivitäten im Hochsauerlandkreis statt.

Im Rahmen der Schüler-Lehrer-Relation und der personellen Ressourcen werden Lehrerstellen der Förderschulen aller Förderschwerpunkte entsprechend dem Anteil der Schüler im gemeinsamen Lernen an der Gesamtzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschulen übergehen.“

Die Frage von Reinhard Loos nach dem Konzept für die Schulsozialarbeiter beantwortet der HSK so:
„In NRW besteht seit 2008 die Möglichkeit, Schulsozialarbeiterstellen an allen Schulformen durch Umwandlung von Lehrerstellen einzurichten, wenn ein abgestimmtes, sozialräumlich orientiertes Handlungskonzept mit der örtlichen Jugendhilfe vorliegt. Daneben besteht die Möglichkeit, dass der kommunale Schulträger Sozialarbeiter einstellt. Schulsozialarbeiter sind derzeit an 22 Schulen im Hochsauerlandkreis im Einsatz, der Hochsauerlandkreis beschäftigt sie an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung „Roman-Herzog-Schule“ in Brilon und im Rahmen des Übergangscoaching am „Berufskolleg Olsberg“. Ein weiterer -bis 2013 befristeter- Ausbau der Schulsozialarbeit ist auf kommunaler Ebene über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erfolgt. Die Regionale Schulberatungsstelle beim Hochsauerlandkreis führt regelmäßige Dienstbesprechungen für alle Schulsozialarbeiter durch und bietet regelmäßig Supervisionen an.“

Und die Frage, ob geplant ist ein oder mehrere Inklusionsbeauftragte zu benennen, wird so beantwortet:
„Das Land NRW hat für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich insgesamt 53 Koordinatorenstellen in den Schulämtern eingerichtet. Jedem Schulamt steht somit 1 Stelle zur Verfügung, die auf maximal 2 Lehrkräfte aufgeteilt werden konnte. Beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis wurde die Stelle halbiert, wobei eine Lehrkraft aus dem Bereich der Förderschulen und die zweite Lehrkraft aus dem Bereich der allgemein bildenden Schulen, vorzugsweise aus einer Schule der Sekundarstufe I, kommen sollte. Die halbe Stelle der Förderschul-Lehrkraft konnte zum 01.02.2012 besetzt werden. Eine Besetzung der anderen halben Stelle ist bisher trotz wiederholter Ausschreibung nicht möglich gewesen.“

Die Verwaltung werde in regelmäßig im Schulausschuss über aktuelle Neuigkeiten im Bereich der Inklusion berichten, heißt es abschließend in der Antwort auf die SBL-Anfrage.

Letzte Anmerkung:
Die Landesregierung NRW hat kürzlich den Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgelegt. Das Gesetz sieht u.a. folgende Regelung vor:
„Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt.“

Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Viel Geflügel und noch mehr Mist …


In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender und Zeitungen über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen und darüber, dass der Hühnermist nicht ungefährlich ist.

Krankheitserregende Keime wie MRSA sollen sich in dem „Natur-Dünger“ sehr wohl fühlen. Wir nehmen an, dass Geflügelgülle in ganz Deutschland im Einsatz ist. Größere Transporte von „Geflügel-Dünger“ sollen aus den Niederlanden vor allem nach NRW gekommen sein. Welche Mengen von dem Zeug sind wohl auf Äckern und Flächen im Sauerland gelandet?

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte dazu am 06.11.2012 eine Anfrage an den Landrat gestellt. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises antwortete am 09.11.2012.

Demnach ist die Verwendung von Geflügelgülle als Wirtschaftsdünger in der Verordnung BGBI. I S. 1062 vom 21.10.2010 gesetzlich geregelt. Die Umsetzung der Verordnung obliege dem Direktor der Landwirtschaftskammer. Jeder, der Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten, in Verkehr bringt, müsse darüber Aufzeichnungen vornehmen und die Landwirtschaftskammer darüber informieren, dass er die Stoffe in Verkehr bringt. Zudem muss er melden, welche Mengen er aus anderen Bundesländern oder Mitgliedstaaten importiert hat. Wegen der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer lägen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die gewünschten Informationen nicht vor.

Zur Anfrage der SBL klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=2508

http://sbl-fraktion.de/?s=gefl%C3%BCgel

Darauf, dass bei den Dünger-Lieferanten und ihren Abnehmern alles mit rechten Dingen zugeht, hatten Behörden und Verbraucher auch schon vor dem PFT-Skandal gehofft. Die Hoffnung war bekanntlich trügerisch!

Zumindest haben wir jetzt erfahren, wie viele Geflügelbetriebe im Hochsauerlandkreis „produzieren“. Laut Antwort des Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich um sieben Betriebe mit einer Größe von über 10.000 Tieren und um dreizehn weitere geflügelhaltende Betriebe mit einer Tierzahl zwischen 1.000 und 10.000 Tieren. Zudem gebe es zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, die im geringen Umfang Geflügel halten.

Legen wir mal die minimalste Menge Tiere pro Großbetrieb zugrunde und je 5.000 pro „kleinerem“ Geflügelhof, vegetieren hier und heute also mindestens 135.000 Hühner, Puten, Enten, Gänse, mindestens, wahrscheinlich aber viel mehr ….

Ob unsere Landwirte dann angesichts des Mists vom eigenen bzw. des Sauerländer Federviehs noch größere Gülle-Dünger-Mengen aus den Niederlanden brauchen, ist fraglich. Aber irgendeinen Grund müssen die Dünger-Transporte aus NL ja schließlich haben!?