Soziales: Wie teuer darf ein Alg2-Empfänger wohnen?

ArtikelWordleBei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen.

Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat nun mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist. Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsanspruch auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen.

Das zur Theorie.

Wie das Urteil in der Praxis umgesetzt wird, dazu stellte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 10.09.2012 eine Anfrage an den Landrat. Mit Datum vom 23.11.2012, also über 2 Monate später, kam die Antwort zur „Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichts zu den Kosten der Unterkunft im HSK“.

Die SBL hatte die Verwaltung nach den Maßnahmen und Vorkehrungen gefragt, die der HSK trifft, um das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.05.2012 möglichst schnell umzusetzen.

Die Antwort klingt, wie könnte es auch anders sein, bürokratisch. Sie lautet komprimiert, Jobcenter und Sozialämter im HSK seien gehalten, die neuen Angemessenheitsgrenzen (bei den Mieten) entsprechend anzusetzen, auch für die Vergangenheit. Für den Leistungsträger im Rahmen des §§ 44 SGB X bestehe insoweit von Amts wegen eine Verpflichtung tätig zu werden. Eine rückwirkende Neufestsetzung (der Mietzahlungen) in bestandskräftigen Entscheidungen sei wegen der gesetzlichen Fristen längstens bis zum 01.01.2011 möglich.

Eine gesonderte Antragstellung durch die leistungsberechtigten BürgerInnen sei daher nicht erforderlich.

Auf die Frage der SBL, ob der HSK diejenigen, die Anspruch auf Nachzahlung der ihnen vorenthaltene Mietkosten haben, über die Möglichkeiten zur Geltendmachung ihrer Rechte informiert, wurde vom Jobcenter der Kreisverwaltung mit „entfällt“ beantwortet.

Der HSK reagierte aber zwischenzeitlich ganz praktisch und beauftragte das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen hat dieses Unternehmen nun etliche potentielle Mieter im Hochsauerlandkreis angeschrieben.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos reagierte daraufhin auch. Er stellte am 06.11.2012 per schriftlicher Anfrage 18 Fragen zur „Mietwerterhebung Hochsauerland 2012“ an den Landrat.

Beispielsweise möchte er erfahren, wie viele Personen angeschrieben wurden, wie die Auswahl der Adressen erfolgt ist, welche Kosten für die Erhebung und die Auswertung kalkuliert sind und warum die Kreisverwaltung den Weg der teuren Studie geht, anstatt die von den Sozialgerichten festgelegten Mieten zu akzeptieren.

Wie das „Hartz-Leben und –Wohnen“ im Hochsauerlandkreis in der Praxis aussieht, schildert ein sehr lesenswerter Bericht der IG Metall Arnsberg. „Bürokratie kontra Mensch“, so könnte die Überschrift lauten.

Klick:
http://www.igmetall-arnsberg.de/153-neues-aus-hartz-oder-warum-wir-im-hsk-einen-obmann-zu-hartz-iv-brauchen.html

Meschede: Flüchtlinge aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten erzählen ihre Lebensgeschichte

Kirchhof/Friedhof des ehemaligen Dorfes Pelleningken im Kreis Insterburg, Ostpreußen (foto: wendland)
Kirchhof/Friedhof des ehemaligen Dorfes Pelleningken im Kreis Insterburg, Ostpreußen (foto: wendland)

Der Verein „Freunde der Völkerbegegnung“ (FdV) lädt alle Mitglieder und Interessierte am Dienstag dem 27.11.2012 um 19.00 Uhr in die Gaststätte „Zum Pulverturm“ in Meschede zum vierten und letzten Informations- und Gesprächsabend dieses Jahres ein.

Das Ende des 2. Weltkrieges bedeutete für die Menschen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten den endgültigen Verlust ihrer alten Heimat. Schlesier, Ost- und Westpreußen, Sudetendeutsche und andere Flüchtlinge und Vertriebene fanden auch im Sauerland eine neues Zuhause.

Die Zeitzeugen Margarete Grunz, Elfi Kuhlmeier, Erich Mittag und Herbert Schmoranzer berichten beim FdV-Begegnungsabend über ihre Kindheitserinnerungen, über Flucht und Vertreibung und den Neuanfang im Westen.

Die Freunde der Völkerbegegnung freuen sich auf zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer.

Besonders freuen würden sie sich über das Interesse und die Teilnahme von jungen Menschen, die über den 2. Weltkrieg bisher fast nur im Schulunterricht, aus Geschichtsbüchern und Filmen gehört, gelesen und gesehen haben.

Viele Fragen zur Umsetzung der Inklusion im Hochsauerlandkreis

In unserem BriefkastenAufgabe des Hochsauerlandkreises als Schulträger ist es, die Inklusion im Bereich Schule umzusetzen. Doch was ist Inklusion?

„Aktion Mensch“ beantwortet die Frage so: „Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten,
ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

Der Rat der Stadt Bonn beauftragte am 08.07.2010 in einem einstimmigen Beschluss die Stadtverwaltung, „einen Aktionsplan zur vorschulischen, schulischen und außerschulischen Inklusion zu entwickeln, der – unter Berücksichtigung eines umfassenden Inklusionsbegriffs (u.a. Behinderung, Migration, Soziale Herkunft) und orientiert an der gesamten Bildungsbiographie von Kindern und Jugendlichen das Ziel haben soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu mehr Regeleinrichtungen zu verschaffen und Brüche in der Bildungsbiographie vermeiden zu helfen, insbesondere bei den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule und von der Schule in den Beruf.“

Wie weit sind wir im Hochsauerlandkreis mit der Umsetzung der Inklusion?

Dazu stellte das Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), dem Landrat am 20.11.2012 diese Fragen: „Viele Fragen zur Umsetzung der Inklusion im Hochsauerlandkreis“ weiterlesen

Mehr Ab als Auf beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. Weitere Turbulenzen befürchtet.

Ruhe vor dem Sturm? Flughafen Paderborn/Lippstadt bald in Turbulenzen? (archiv: camera)
Ruhe vor dem Sturm? Flughafen Paderborn/Lippstadt bald in Turbulenzen? (archiv: camera)

Der Flughafen Paderborn-Lippstadt schreibt keine guten Zahlen. Das ist lange bekannt. Und bald geht auch noch zu allem Überfluss ganz in der Nähe ein neuer Flughafen an den Start.

Der neue Fluhafen in Kassel-Calden soll im April eröffnet werden, und am 17.05.2013 soll von dort der erste Flieger nach Mallorca starten.

Das eine wie das andere dürfte dem Flughafen-Gesellschafter „Hochsauerlandkreis“ nicht egal sein. Schließlich laufen ja auch die Gesellschafter, wie der Kreis Gütersloh, der Kreis Paderborn und der Hochsauerlandkreis, Gefahr, finanziell mit in den Abwärtssog des Airports zu geraten. Aber, was tun? „Mehr Ab als Auf beim Flughafen Paderborn-Lippstadt. Weitere Turbulenzen befürchtet.“ weiterlesen

Wie viel Bewegung ist auf dem Immobilienmarkt im Hochsauerlandkreis?

Wie viel Bewegung ist im Wohnungsmarkt? Hier das Zentrum vom Meschede (foto: zoom)
Wie viel Bewegung ist im Wohnungsmarkt? Hier das Zentrum vom Meschede (foto: zoom)

Wie viel Bewegung ist auf dem Immobilienmarkt im Hochsauerlandkreis? Einige Antworten darauf gab es beim 2. Branchentreff der Immobilienwirtschaft im Hochsauerlandkreis am 14.11.2012 in der KulturSchmiede Arnsberg.

Die Referenten informierten über die Lage auf dem privaten Immobilienmarkt am Beispiel der Stadt Olsberg, über Umnutzungen, Kulturarbeit und Wirtschaftlichkeit, aus Sicht der Kreisverwaltung über den im Baugesetz geregelten Vorgang der „Umlegung“, über Zukunft und Wohnen in Arnsberg und über den HSK auf der Expo Real.

Ob die kürzlich fertig gestellte und an diesem Arbeit komprimiert vorgestellte Auswertung der Befragung für eine Diplomarbeit über die „Situation der privaten Wohnimmobilien-Eigentümer in Olsberg“ Aufschluss über den gesamten Wohnungsmarkt im Sauerland gibt, kann ich nicht beurteilen. Die Ergebnisse der Studie finde ich jedenfalls nicht sonderlich überraschend: Bisher kein signifikanter Leerstand, überalterte Eigentümer, überalterter Immobilienbestand, wenig Interesse an altersgerechten Sanierungen, zu geringer Kenntnisstand über Fördermöglichkeiten und wenig Neigung, das alte Häuschen aufzugeben. Für mich als „überalterte“ Wohnimmobilien-Eigentümerin ist das alles durchaus logisch und verständlich. „Wie viel Bewegung ist auf dem Immobilienmarkt im Hochsauerlandkreis?“ weiterlesen

Geflügelgülle auch auf Flächen im HSK?

Wiesen rund ums Käppelchen zwischen Siedlinghausen und Altenfeld (foto: zoom)
Wiesen rund ums Käppelchen zwischen Siedlinghausen und Altenfeld (foto: zoom)

In den letzten Monaten berichteten Fernsehsender mehrmals kritisch über den Einsatz von Geflügelgülle als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen. In den Berichten heißt es, Geflügelkot würde von Landwirten als billiger Dünger eingesetzt.

(Der Artikel ist zuerst vor drei Tagen auf der Website der Sauerländer Bürgerliste erschienen.)

Der Hühnermist sei nicht ungefährlich, denn er wäre mit Keimen, wie MRSA und ESBL, durchsetzt. Es handelt sich dabei also um Keime, die gegen Antibiotika resistent sind. (NDR-Sendung Markt vom 07.05.2012)

Laut einer Antwort der NRW-Landesregierung vom 08.09.2011 auf eine Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter ging die NRW-Landesregierung im Oktober 2011 davon aus, dass umfangreiche Gülle-Lieferungen aus den Niederlanden nach NRW verbracht werden. Zu diesem Zeitpunkt war das Aufbringen von Geflügelkot aus landwirtschaftlicher Herstellung nicht genehmigungspflichtig. (Drucksache 15/2791, Landtag NRW, vom 08.09.2011)

Ob im Hochsauerlandkreis Geflügelgülle gelagert wird oder ob dieser unappetitliche Mist hier als Dünger zum Einsatz kommt, wissen wir nicht. Daher stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 06.11.2012 eine Anfrage mit folgendem Wortlaut an den Landrat:

1. Ist Ihnen bekannt, ob im Hochsauerlandkreis landwirtschaftliche Flächen mit Geflügelgülle gedüngt werden?

2. Wenn ja, wird durch den HSK oder durch die Landwirtschaftskammer überprüft, in welchem Ausmaße in unserem Landkreis Landwirte oder auch Gartenbaubetriebe, Baumschulen und Weihnachtsbaumproduzenten Geflügelkot als Dünger (unverarbeitet als Frischmasse oder verarbeitet als Trockenmasse) einsetzen?

3. Wenn ja, ist Ihnen bekannt auf welchen landwirtschaftlichen Flächen dieser Dünger verwendet wird (Kartoffeläcker, Maisäcker etc.)?

4. Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass von der Lagerung der Geflügelgülle sowie von der Verwendung dieses Materials keine Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt und Trinkwasser ausgehen?

5. Sind Landwirte, Gartenbautriebe, Weihnachtsbaumproduzenten etc. verpflichtet, zu dokumentieren, welchen Dünger sie in welchem Umfang auf welchen Flächen einsetzten?

6. Wie viele Geflügelmastbetriebe befinden sich derzeit im HSK?

7. Wie und wohin entsorgen diese Betriebe die anfallenden Abfälle (Kot, Kadaver etc.)

8. Ist Ihnen bekannt, ob und in welchem Umfang Geflügelgülle-Lieferungen auf direktem oder auch auf indirektem Wege aus den Niederlanden und aus Belgien in den HSK gelangen und hier verwendet werden?

9. Wenn ja, um wie viele Tonnen pro Jahr handelt es sich in den Jahren 2010, 2011 und bis einschließlich Oktober 2012?

10. Wenn ja, ist bekannt, wer die Abnehmer der Gülle-Importe sind?

Winterberg und Marsberg: Spitze bei der U3-Versorgung

Nie waren sie wertvoller als heute: Kinder (archiv: chris)
Nie waren sie wertvoller als heute: Kinder (archiv: chris)

Am Donnerstag, dem 08.11.2012, tagt ab 16.30 Uhr in öffentlicher Sitzung der Kreisjugendhilfe-Ausschuss im „Julie-Postel-Haus“ im Bergkloster Bestwig.

Unter Tagesordnungspunkt Nummer 2 befasst sich das Gremium mit der Drucksache 8/704 Kindergarten-bedarfsplanung; U3-Ausbau bis 2015. (Mit U3 sind im aktuellen Sprachgebrauch Kinder unter 3 Jahren gemeint.)

In der besagten Drucksache gibt die Kreisverwaltung eine Übersicht über die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtungen sowie über die Zahl der Tagespflegeplätze (Plätze bei sogenannten Tagesmüttern).

Für das Kindergartenjahr 2012/13 ist eine U3-Versorgungsquote von 30 % geplant. Am Stichtag 01.08.2012 waren nach den Angaben des Kreisjugendamtes 749 U3-Plätze belegt und 3.298 Ü3-Regelplätze (Kinder über 3 Jahren). Die Zahlen 749 und 3.298 beziehen sich allerdings nur auf die 9 Städte und Gemeinden des HSK, die zum Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises gehören, exklusive der 3 Städte mit eigenem Jugendamt, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern! Das Kreisjugendamt ist also nur für etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zuständig.

Am 1. August dieses Jahres waren im Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises 2.703 Kinder im Alter unter drei Jahren registriert. Nach den Angaben der Kreisverwaltung gab es für die kleinen Mädchen und Jungen zu diesem Zeitpunkt insgesamt 749 Plätze in Kindertageseinrichtungen. Dazu kamen 147 Plätze in der Tagespflege.

Die U3-Betreuungsquote, so schreibt der HSK, liege im aktuellen Kindergartenjahr mit 33,1 % deutlich über der geplanten Versorgungsquote von 30 %. Der Anteil der U3-Tagespflegeplätze an den gesamten U3-Plätzen liege bei 16,4 %. In absoluten Zahlen werden demnach 147 Tagespflegeplätze angeboten, von denen am 01.08.2012 aber nur 87 in Anspruch genommen wurden. 60 Tagespflegeplätze waren Anfang August nicht vergeben.

Wenn wir die 60 freien Plätze aus der U3-Betreuungsquote heraus rechnen, sieht die Prozentzahl etwas anders aus. Nicht 33,1 % der U3-Kinder haben einen Betreuungsplatz, sondern 30,9 %. Die Zahl wäre dann aber immer noch im anvisierten „grünen Bereich“ von 30 %.

Die Punktlandung von 30 % plus x hat der HSK in erster Linie zwei Städten in der Peripherie zu verdanken, Winterberg und Marsberg. Mit 50,7 % bzw. 40,2 % U3-Versorgung hieven sie das Kreisjugendamt über die magische Quote. Richtige Durchhänger gibt es hingegen in Eslohe (20,7 %), Medebach (22,0 %) und Hallenberg (25,5 %). Die übrigen 4 Kommunen liegen bei etwas über 30 %, die Kreisstadt Meschede bei 30,2 %, Bestwig bei 32,3 %, Brilon bei 34,7 % und Olsberg bei 34,8 %.

Das Kreisjugendamt geht in der Drucksache 8/704 auf die enorm hohen regionalen Unterschiede in den 9 Kommunen ein. Bei der Berechnung der künftigen Bedarfe will sich die Behörde an der bisherigen Inanspruchnahme und den vorliegenden Wartelisten orientieren und für jeden Ort getrennt ermitteln.

Der Gesetzgeber schreibt vor, ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen! Der HSK geht davon aus, dass für durchschnittlich bis zu 80 % der zweijährigen Kinder eine Betreuung beansprucht wird.

In der Vorlage zur Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung heißt es: „Es ist eine Gratwanderung, ausreichend U3-Plätze zu schaffen, während die Kinderzahlen weiter zurückgehen.“

Für die erforderlichen Investitionen im U3-Bereich ist eine Menge Geld geflossen. Aus dem Bundesprogramm erhielt das Kreisjugendamt 772.861 Euro und aus dem Sonderprogramm NRW 612.353 Euro. Für 2013/14 sind weitere Bundesmittel reserviert.

Vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) und seinen teuren Millionen

In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses kamen u.a. die langfristigen Kreditverbindlichkeiten des Hochsauerlandkreises zur Sprache. Es hieß, die Höhe der Kredite betrage ca. 4 Mio. Euro und, sie könnten nicht abgelöst werden können, obwohl ausreichende Guthaben vorhanden sind. Die Sauerländer Bürgerliste wollte darüber mehr erfahren. Sie stellte diese Anfrage:

  • Welchen Umfang und welche Laufzeiten haben diese Kredite genau?
  • Wie hoch ist der jährliche Zinsaufwand?
  • Wurde die Möglichkeit einer Ablösung genau geprüft und ggf.
    wie?
  • Gibt es in aktuellen Kreditverträgen des HSK sowie kreiseigener
    Gesellschaften Vereinbarungen über Sondertilgungsrechte?

Die Antwort kam wenige Tage später vom Abfallentsorgungsbetrieb des
Hochsauerlandkreises (AHSK). Die Zusammenfassung:

Frage 1:
Derzeit bestehen noch zwei Kredite – Das Restkapital des ersten beträgt 2.144.011,27 Euro (Stand 30.09.2012) – Ende der Gesamtlaufzeit 30.03.2029 – Das Restkapital des zweiten Kredits beträgt 1.790,652,01 Euro (Stand 30.09.2012) – Ende der Gesamtlaufzeit 30.03.2024

Frage 2:
Der (jährliche) Zinsaufwand für das erste Darlehen beträgt 119.125,12 Euro, für das zweite 106.229,89 Euro

Frage 3:
2002 wurde bei allen Kreditgebern die vorzeitige Rückzahlung abgefragt – Zwei von sechs Instituten räumten die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung unter Einrechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung ein – Die übrigen eröffneten diese Möglichkeit nicht – Mit einem Kostenvergleich wurde seinerzeit die Unwirtschaftlichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung ermittelt

Der AHSK teilt dazu auch mit, dass für beide Kredite am 08.10.2012 erneut die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung abgefragt wurde. Er formuliert es so: „Das betreffende Kreditinstitut weist auf die zins- und fristenkongruente Refinanzierung und die sich daraus ergebene Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung hin, dessen Höhe vorläufig mit rd. 1.120 T Euro beziffert wird.“

Frage 4:
Sondertilgungsrechte wurden nicht vereinbart

Überschlägige Rechnung
Zinsen für die Zeit von 2012 bis 2028, 1. Kredit: 119.125,12 Euro x 16 J. = 1.906.001 Euro
Zinsen für die Zeit von 2012 bis 2023, 2. Kredit: 106.229,89 Euro x 11 J. = 1.168.528 Euro

Das macht mit den „Kleckerbeträgen“ für die letzten 3 Monate der Laufzeit Kreditzinsen in Höhe von sage und schreibe rund 3,1 Mio Euro.

Die Kreditinstitute haben so wenigstens etwas Grund zur Freude. Wie wir wissen, geht es vielen von ihnen ja sehr schlecht.

Bei den 3,1, Mio bleiben die Zinszahlungen der letzten Jahre unberücksichtigt. Da sind ja wohl auch schon viele Hunderttausend Euro vom Kreditnehmer HSK zum Kreditgeber XY geflossen.

Sondertilgungsrechte hätten dem Hochsauerlandkreis viele Hunderttausend Euro eingespart.

Hoffentlich handelt der HSK bei möglichen weiteren Kreditverträgen günstigere Konditionen aus und zwar mit Sondertilgungsrechten. Noch besser wäre allerdings, wenn er erst gar keine Kredite mehr aufnehmen würde. Wir wissen ja alle, nichts ist teurer als Schulden.

Flughafen Paderborn-Lippstadt weiter in Verlustzone?

In den letzten Jahren wurden einige Flüge vom und zum Flughafen Paderborn-Lippstadt gestrichen. Nach Pressemeldungen wies das Fluggastaufkommen bereits im Jahr 2011 eine negative Tendenz auf, die sich im I. Quartal 2012 verstärkt hat.

Im April 2013 soll der Flughafen Kassel-Calden in Betrieb gehen. Es ist zu befürchten, dass durch den neuen Konkurrenz-Flughafen die Passagierzahlen beim Flughafen Paderborn-Lippstadt weiter einbrechen.

Daher bittet Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie hoch waren die Passagierzahlen in Paderborn-Lippstadt in den Jahren 2008 bis 2011 und in den ersten drei Quartalen dieses Jahres?
  • In welcher Höhe wurden im letzten und in diesem Jahr für den Flughafen Paderborn-Lippstadt tatsächlich Investitionen getätigt und wofür? (Bitte um Nennung der Summe der Investitionen insgesamt und den Anteil des Hochsauerlandkreises an der Finanzierung, sei es durch Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen, Verzicht auf Gewinnbeteiligung, erhöhte Verlustbeteiligung oder auf andere Art und Weise)
  • Erscheint die vor einigen Monaten zwischen der Gesellschaftern vereinbarte Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro pro Jahr nach wie vor realistisch?
  • Gibt es bei einem oder mehreren der anderen Gesellschafter des Flughafens aktuelle Tendenzen,sich aus der Finanzierung zurückzuziehen oder sie einzuschränken? Wenn Ja, welche und beim wem? Welche Folgen würden sich daraus für den Hochsauerlandkreis ergeben?

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste zu Altlasten: 6800 verdächtige Flächen im Hochsauerland. Der Kreis beantwortet nicht alle Fragen konkret.

Welche Flächen im HSK sind belastet? Keine konkrete Antwort (foto: zoom)
Welche Flächen im HSK sind belastet? Keine konkrete Antwort des HSK (foto: zoom)

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte Anfang Oktober 2012 diese schriftliche Anfrage zum Stand der Sanierung belasteter Flächen an den Landrat (siehe auch hier im Blog):

  1. Wie viele Flächen im Hochsauerlandkreis sind nach aktuellen Erkenntnissen mit Altlasten kontaminiert und welche Größe haben diese Flächen insgesamt in etwa?
  2. Bei welchen 10 Flächen ist eine Sanierung am dringlichsten?
  3. Welche Maßnahmen und Vorstellungen gibt es seitens des HSK dieses Gefährdungspotential zu reduzieren?
  4. Wie viele belastete Flächen sind in den letzten 2 Jahren saniert worden?
  5. Wie groß war dafür der finanzielle Aufwand?

Nun liegt die Antwort der Organisationseinheit Abfallwirtschaft/Bodenschutz vor. Wir fassen kurz zusammen:

Antwort zu 1.:
Nach jetzigen Erkenntnissen 61 Altlasten – Die Größe der betroffen Flurstücke beträgt insgesamt rd. 66 ha – Bei weiteren ca. 6.800 Flächen besteht der Verdacht, dass es sich um eine Altlast handeln könnte (davon zwei Drittel Altablagerungen, ein Drittel Altstandorte) – Erfahrungsgemäß wird sich bei der großen Mehrheit dieser Flächen der Altlastenverdacht nicht bestätigen

Antwort zu 2.:
Die Beurteilung von Verdachtsflächen erfolgt nach einer Prioritätenliste (Nähe zu Wasserschutzgebieten, Kinderspielplätzen, etc.) – Die Verdachtsflächen werden systematisch abgearbeitet – Sanierungserfordernisse ergeben sich aber auch tagesaktuell (z.B. Ölunfall) – Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung wird umgehend nachgegangen

Antwort zu 3.:
Systematische Abarbeitung – Bei Bedarf Sanierung unter Beachtung der rechtlichen und technischen Vorgaben

Antwort zu 4.:
40 Sanierungsverfahren wurden begleitet bzw. selbst durchgeführt – Es sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen (z. B. PFT-Sanierung)

Antwort zu 5.:
170.000 Euro sind für 2012 im Haushalt des HSK für Sanierungs- und Untersuchungsmaßnahmen veranschlagt – 99.000 Euro Landeszuschüsse stehen dem gegenüber – 49.000 Euro sind zudem für Erfassung und Erstbewertung von Verdachtsflächen veranschlagt – Der Betrag reichte in den Vorjahren nicht, insbesondere wegen der Investitionen für die PFT-Behandlungsanlage in Brilon – Ein Großteil der Sanierungen wird von den Privaten durchgeführt (die als Verursacher oder als Grundstückseigentümer haften) – Daher kann der Gesamtaufwand nicht ermittelt werden – Größere Sanierungsmaßnahmen verursachen oft mehrere 100.000 Euro Aufwand

Das Thema „Altlasten“ ist und bleibt heikel. Die SBL bedauert, dass  sie keine konkrete Antwort auf ihre konkrete Frage Nr. 2 erhalten hat.

Und zwar ist das die Frage nach den 10 Flächen, bei denen eine Sanierung am dringlichsten ist. Ob sie in Arnsberg, Marsberg, Schmallenberg, Winterberg oder in Pusemuckel sind, das wissen wir also immer noch nicht. Sie sind weiter „nebulös“.