Die rechtliche Grundlage wurde vom Rat der Volksbeauftragten geschaffen. Die durch die Novemberrevolution in Deutschland ins Amt gekommene und aus SPD- und USPD-Mitgliedern bestehende Regierung bestimmte darin:
„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“
———————————
[1] https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Frauentag_1914_Heraus_mit_dem_Frauenwahlrecht.jpg